19.11.2020
Bebauungsplan und Wirklichkeit weichen im Bereich des Naherholungsgebietes bei den Riedlinger Baggerseen teilweise stark voneinander ab. Um hier Rechtssicherheit zu schaffen, sollte hier entsprechend gehandelt werden.
Anbieten würde sich hierfür z.B. das laufende Verfahren „2. Änderung und Erweiterung Naherholungsgebiet Riedlingen – Standort Wasserwacht“.
Der Umgriff der Änderung sollte daher so angepasst werden, dass alle erforderlichen/gewünschten Änderungen erfolgen können.