Auszug aus: Dr. HANS GEBHART: Die Münzen und Medaillen der Stadt Donauwörth; S. 34-45; Abteilung Verlag der Münzhandlung A. Riechmann & Co.; HALLE (SAALE) 1924; (Original in Sammlung G. Dinger)

 

Taler- und Goldguldenprägung im 16. Jahrhundert.

Die Geschichte der Stadt von 1437 bis zum Verluste ihrer Reichsfreiheit 1607 ist für ihr Münzwesen weniger wichtig. Nach einigen vergeblichen Versuchen Heinrichs des  Reichen (1393-1450) Donauwörth – nun wieder beim Reich – in seine Gewalt zu bringen, blieb die Stadt nun dauernd reichsunmittelbar. Ein am 25. Mai 1495 von Kaiser  Friedrich III. ausgestellter Freiheitsbrief verbürgt der Stadt nicht nur alle von früheren  Kaisern und Königen verliehenen Freiheiten, sondern verleiht ihr auch noch neue Rechte, wie z. B. die Schirmvogtei über das Hl. Kreuz-Kloster.
In die religiösen Wirren und die Kriege unter Karl V. wurde Donauwörth unmittelbar mit einbezogen. Es wurde vorübergehend von kaiserfeindlichen Truppen besetzt. Schertlin von Burtenbach, der Feldhauptmann Augsburgs, sammelte im Jahre 1546 hier ein Heer, Moritz von Sachsen berührte 1552 auf seinem Zuge gegen den Kaiser Donauwörth. 1606 wurde in der Stadt eine katholische Prozession von Protestanten, die in der Stadt allmählich die Übermacht gewonnen hatten, gewaltsam gestört. Im Jahre 1607 wurde deswegen über Donauwörth die Reichsacht verhängt. Maximilian von  Bayern war mit ihrer Durchführung betraut. Die Stadt blieb als Pfand bei Bayern, da sie dem Kurfürsten Exekutionskosten nicht zahlen konnte und hatte damit ihre Reichsunmittelbarkeit eingebüßt.
Gegen Ende des 15. Jahrhunderts wurde Gold immer seltener. Die Goldgulden hatten sich weit von ihrem früheren Feingehalt entfernt. Gleichzeitig aber waren in Tirol, im Erzgebirge, in Sachsen und im Schwarzwald neue Silberadern entdeckt worden. Man ging deshalb zur Prägung von Silberstücken über, die dem Wert eines Goldguldens gleichkamen. Erzherzog Sigismund von Tirol schlug 1484 als erster in Hall (in Tirol) solche “Guldengroschen” oder “Guldener” acht aus der 15löt. Mark (Tiroler Gewicht). Er fand bald Nachahmer. Die Bezeichnung “Taler” entwickelt sich aus “Joachimstaler”, unter welcher Benennung die von den Grafen Schlick in der Münzstätte Joachimstal besonders zahlreich geschlagenen Guldener kursierten. Das Aufkommen der Guldener neben den verschiedenen anderen Geldsorten machte eine gesetzliche Regelung der Geldverhältnisse notwendig. Anläufe wurden auf den Reichstagen in Worms 1495, Lindau 1496 und Freiburg 1498 gemacht. Die Reichspolizeiordnung von 1521 hatte vorgesehen, eine Besserung des Münzwesens herbeizuführen. Auf dem ersten Nürnberger Reichstag 1522 wurde ein Ausschuß für Münzangelegenheiten eingesetzt, der ein Gutachten anfertigte. Auf Grund eines zweiten Gutachtens von nach Nürnberg berufenen Münzsachverständigen wurden weitere Verhandlungen auf dem Nürnberger Reichstag 1523/24 geführt. Am 10. November 1524 kam es dann in Esslingen zu einer Reichsmünzordnung. Der Guldener wurde unter die Reichsmünzen aufgenommen. Er sollte 60 Kreuzer gelten und aus der rauhen Mark (15löt.) sollten 8 Gulden ausgebracht werden. Als gemeinsames Münzgrundgewicht wurde die Kölnische Mark (233,856 g) festgesetzt. Das Einzelgewicht des Talers berechnet sich also auf 29,23 g (Feingehalt 27,41 g). Außer Talern (Silbergulden) waren noch Halbguldiner, Orterer (¼ Gulden), Zehner (1/10 Gulden), Groschen (1/21 Gulden), Halbgroschen (1/42 Gulden), Gröschlein(1/84 Gulden) vorgesehen. Auch Heller und Pfennige durften geprägt werden. Alle Münzen des Reiches sollten auf einer Seite den doppelköpfigen Reichsadler mit Namen und Titel des Kaisers, auf der Gegenseite das Wappen des Münzfürsten zeigen. Diese Münzordnung wurde von kaum einem Reichsstand befolgt. Nur Kurpfalz, Brandenburg, Nürnberg münzten für kurze Zeit nach ihr. Der Grund lag einerseits darin, daß diese Verordnung hauptsächlich auf dem Gutachten von 1522 beruhte, das vorwiegend von Süddeutschen gegeben war, also größtenteils ohne Rücksichtnahme auf die Interessen und Münzverhältnisse der norddeutschen Reichsstände zustande gekommen war, andererseits aber auch darin, daß versäumt wurde die Ummünzung alter Sorten zu regeln. (Z. B. die Guldengroschen Sachsens, die ziemliche Verbreitung gefunden hatten, waren geringer als die in der Münzordnung vorgesehenen. Was sollte mit ihnen geschehen? Einer Umschmelzung konnten sie nur mit großen Kosten unterzogen werden, die die Münzherren zu tragen durchaus nicht gesonnen waren.)
Die Münzordnung wurde durch den Kaiser selbst in einem Mandat vom 20. März 1525 für Österreich aufgehoben. Die Herrscher dieses Landes sollten nicht an die Reichsverordnung gebunden sein. Für Österreich hatte Ferdinand am 15. Februar 1524 eine Münzordnung erlassen, nach der der Taler um ¼ Lot geringer ausgemünzt wurde, als nach der Reichsmünzordnung. Ferdinand I.. dringt auch darauf, die Eßlinger Ordnung umzuarbeiten. 1535 gelingt es ihm, eine Münzeinung mit den Herzögen von Bayern und dem Pfalzgrafen von Neuburg, den Bischöfen von Freising und Regensburg, den Städten Augsburg, Ulm und Regensburg zustande zu bringen. Grundlage war dabei der im Jahre 1533 für seine eigenen Lande festgesetzte Münzfuß: 9¾ Guldiner (60 Kreuzer) aus der Wiener Mark, Feinheit: 14 Lot, 1 Quint 1 Pfennig. Berechnet man das Gewicht der Wiener Mark auf 280,90 g, so ergibt sich für den Guldener Ferdinands ein Gewicht von 28,808 g. Dem Bunde traten im Dezember 1535 Basel, Freiburg, Kolmar und Breisach bei. Diese Münzordnung blieb für die Verbündeten offiziell bis 1551 in Kraft.
In dieser für die gesamte Entwicklung des deutschen Münzwesens so wichtigen Zeit kam die Stadt Donauwörth – verhältnismäßig spät – in den Besitz des Münzrechtes. Kaiser Karl V., im Kampfe gegen das Luthertum, suchte sich durch Verleihung solcher Privilegien Bundesgenossen zu sichern. Auf Ansuchen der Stadt wurde ihr am 15. Mai 1532 die “sonder Gnad gethan, Freyheit gegeben, gegunt und erlaubt …. Hungarisch und Reinisch Gulden, desgleichen silbern Münz, nämblich Zehner, Doppel Sechsser, Plappart, Kreuzer, Pfennig und Haller, mit dem Geprägen, auf der einen Unsser Prust-Bild, und der Umbschrifft, Carolus Quintus, Romanorum Imperator semper Augustus, und der andern Seite ihr Statt-Wappen +), wie sie das jezo füren und brauchen und mit der Uberschrifft: Moneta noua aurea vel argentea Ciuitatis Sueuica Werdta, und der Jahr-Zahl darinnen solch Münz gemacht wurdet, . . . . schlagen und münzen lassen.” Die Stadt soll dafür einen eigenen “ehrbaren, aufrichtigen und verständigen MünzMeister” verordnen. Hinsichtlich des Gewichtes, Feingehalts usf. wird bestimmt, die Stücke sollen ausgebracht werden, “wie ander Hungarisch und Reinisch auch silberen Münz, nach Laut und Vermög Unser und dess Reichs Ordnung, und nicht geringer geschlagen, und sonderlich dass Pfenning und Haller auf Schware und Werung der Fürsten von Bayrn und Statt Augspurg gemes gemacht” werden. Auch sind künftige Verordnungen strenge zu befolgen.
Zwei Jahre später wurde der Stadt durch eine Urkunde vom 20. Februar 1534 gestattet, außer den 1532 erlaubten Münzen “alle andern silbern Münz, wie die durch Chur Fürsten, Fürsten, Statt und ander Stanndte des Reichs, so mit Münz Freyheiten versehen sein, gemünzt und geschlagen werden” zu prägen. Diese Verleihung erfolgte mit besonderer Rücksicht auf die “annemen getreuen und nuzlichen Dienste”, die die Donauwörther “sonderlich, in nechst vergangenen Luterischen verführerischen Empörungen und aufruerigen schweren Leuffen, vor andern redlich und erlich bewiesen und erzaigt haben, und in kunfftighin wohl thun mogen und sollen.”
Donauwörth hat außer Goldgulden nur Taler, Halbtaler und Vierteltaler geschlagen.  Andere Münzsorten sind von Donauwörth nicht bekannt. Die Ausmünzung größerer Geldsorten war eben weniger kostspielig. Darum dringt die Stadt auch darauf, außer dem 1532 erlangten Recht, kleinere Silbermünzen zu schlagen, auch “andern silbern Münz”, nämlich Taler prägen zu dürfen. Die Ausmünzung beginnt mit dem Jahre 1543 und dauert bis 1548; die Stadt hat also erst neun Jahre nach der Erlangung des Münzrechtes davon Gebrauch gemacht. Der Grund dafür ist wohl in der Schwierigkeit der Silberbeschaffung oder vielmehr in der fortwährenden Verteuerung des Silbers zu suchen. Obwohl zu dem Silbergewinn aus den deutschen Bergwerken die Einfuhr amerikanischen Silbers kam, scheinen die vorhandenen Mengen nicht ausgereicht zu haben. Überall wurde über das Steigen des Silberpreises geklagt. Der Konstanzer Wardein Bastian Geisberg erklärt 1533 in Ulm, daß das Silber aus den Bergwerken in Tirol, Salzburg, Lothringen usf. nicht mehr zu dem von der Reichsmünzordnung  vorgeschriebenen, billigen Preise gekauft werden kann.
Das Fehlen von Talern aus dem Jahre 1547 erklärt sich daraus, daß der Münzmeister von Donauwörth Balthasar Hundertpfund von Ulm am 30. Juli 1546 auf zwei Jahre zur Ausmünzung von Talern verpflichtet wurde. Balthasar Hundertpfund war 1522-1544 Münzmeister in Augsburg. Im Jahre 1544 übernimmt sein Sohn Paul das dortige Münzmeisteramt. Bereits 1543 war Balthasar Hundertpfund nach Donauwörth beurlaubt worden, “um dort ain namhaffty anzal golds zuvermüntzen”. Die anscheinend geringe Ausprägung der Donauwörther Goldgulden (o. J.) dürfte demnach gegen Ende des Jahres 1543 erfolgt sein. Gleichzeitig hat Hundertpfund wohl die Donauwörther Talerausmünzung begonnen.
Das Münzwesen in Deutschland, das durch die Eßlinger Reichsmünzordnung keine befriedigende Regelung erfahren hatte, erforderte dringend eine neue Ordnung. Durch seine Kriege war der Kaiser lange Zeit verhindert einzugreifen. Nach dem siegreich beendeten Schmalkaldischen Krieg konnte er sich wieder dieser dringenden Aufgabe zuwenden. Schon auf dem Reichstag zu Worms 1545 war beschlossen worden, eine Münzordnung in Aussicht zu nehmen und gegen die Mißstände im Münzwesen (Silberausfuhr, Einfuhr fremden Geldes) einzuschreiten. Auf dem Münzdeputationstag in Speyer wurde am 2. Februar 1549 bestimmt, daß nur mehr die Bergherren Taler münzen durften. In diesem Zusammenhange erklärt sich die Einstellung der Donauwörther Talerprägung mit dem Jahre 1548.
Um für die Neuregelung eine Grundlage zu schaffen, wurde im Frühjahr 1551 in Nürnberg ein Valvationstag abgehalten, auf dem die dort versammelten Reichswardeine alle umlaufenden Münzen prüften. Das Ergebnis dieser Probierung ging in die Reichsmünzordnung von 1551 über, in der der Wert der alten (probierten) Münzen in seinem Verhältnis zu dem der neuen Geldsorten der Münzordnung festgelegt wurde. Unter anderem wird eine Reihe von Talern, darunter die von Donauwörth,
angeführt mit dem Bemerken “Diese jetzt gemeldte Thaler alss die zum theil darüber biss.in 68. kr. erlangen, lassen wir bey dem wehrdt der 68. kr. im Edict gesetzt neben der neuen Reichs Muntze bleiben”. Die neuen Taler galten 72 Kreuzer.
Die Reichsmünzordnungen von 1551 und 1559 (Augsburg) hatten keinen  durchschlagenden Erfolg. Erst in den folgenden Jahrzehnten gelangte man allmählich zu einigermaßen geregelten Verhältnissen im deutschen Münzwesen.
Donauwörth hat nach 1548 nicht mehr geprägt.

 

Beschreibung der Donauwörther Goldgulden und Taler.
Die folgende Goldgulden- und Talerreihe kann und soll nicht als vollständig angesehen werden. Die Zahl der Stempelvarianten vermehrte sich bei ihrer Aufstellung fast mit jedem neuen Stück. Nicht selten tritt der Fall ein, daß der gleiche Stempel einer Seite (meist Rs.) zu einem Gepräge (des gleichen oder eines anderen Jahres) mit neuer Gegenseite wieder benutzt wurde.
Für die Bestimmung der Stempel, besonders der Rs.-Stempel, war die genaueste Vergleichung mit den Geprägen maßgebend. Außer der Umschrift war die Bildstellung in ihrem Verhältnis zu dieser (in erster Linie die Lage der Zepterspitze auf der Rs. am Innenkreis unter den einzelnen Buchstaben) ein wichtiges Kriterium, das in manchen Fällen den Ausschlag gab.
Die auf den meisten Talern nach der Umschrift der Rs. erscheinende Kreuzblume ist das Münzzeichen Balthasar Hundertpfunds. In Ulm tritt dieses Zeichen während der Jahre 1546 und 1547 auf den Talern auf. Das Durchschnittsgewicht der 16 Taler in München beträgt 28,71 g, das der 5 Halbtaler 14,36 g. Der eine dort befindliche Vierteltaler wiegt 7,05 g. Nach diesen Gewichten zu schließen, hat Donauwörth nach der Münzordnung Ferdinands aus dem Jahre 1535 gemünzt. Der Goldgulden wiegt 3,22 g.
Zur Verfügung standen: Die Bestände der Städt. Münzsammlung München (Mü.), des Münzkabinetts Berlin (Bln.), des Münzkabinetts Wien (Wien) und des Städt. Museums in Donauwörth (DW). Mü. und, das DW. weisen eine Anzahl von Stempeln auf, die eingesehen wurden. Ihre Beschreibung geht bei den einzelnen Sorten und Jahrgängen immer der aus der (meist älteren) Literatur voran.

Goldgulden o. J.      mit Varianten in der Umschrift (Nr.44-47). Ständiges Münzbild:
Hs. Doppelköpfiger Adler mit ausgebreiteten Schwingen und Kopfscheinen. Darüber Krone. Brustschild “W”
Rs. Hüftbild des Kaisers nach rechts, gekrönt und geharnischt, das Zepter rechts schulternd, in der Linken Reichsapfel.

Taler      Ständiges Münzbild mit Varianten:
Hs. Doppelköpfiger Adler mit ausgebreiteten Schwingen und Kopfscheinen. Brustschild “W”
Rs. Gekröntes, geharnischtes Hüftbild n.r., mit umgürtetem Schwert, das Zepter rechts schulternd, die Linke am Schwertknauf. Vließ am Band.

 Taler 1543 (Nr.48-62).
½ Taler 1543 (63-66).
¼ Taler 1543 (67).
Taler 1544 (68-87).
 ½ Taler 1544 (88-91).
Taler 1545 (92-102).
½ Taler 1545 (103-4).
Taler 1546 ( 105-11).
½ Taler 1546 (112).
Taler 1548 (113-21).
 ½ Taler 1548 (122-3).

+) 1530 erhielt die Stadt ein neues Wappen, “ein gelber oder goldfarben schild, darin im ganzen schild ein schwarzer adler mit zweyen köpfen, stehende auf seinen aufgereckten rothen fuessen, aufrecht mit ausgepreiten flügeln, schwanz, offen rothen schnäbeln und ausgeschlagener zungen, habend im mitte seiner brust eine blawe oder lasurfarbe feldtung eines schildts, darin ein gelb oder goldfarbes zwifach W, den lincken kopf in das hinder, und rechten in das vorder oberteil des schilds kerend, habend auf jeden kopf eine gelbe oder goldfarbe diadema und ob den zweyn köpfen ein gelbe oder golfarbe kayserliche cron.”