21.11.2016

 
Die Institution Landesdenkmalrat ist im Artikel 14 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes verankert. Aufgabe des Landesdenkmalrates ist es,  “… die Staatsregierung zu beraten und in wichtigen Fragen der Denkmalpflege mitzuwirken.

Im Landesdenkmalrat sind neben den Vertretern der politischen Parteien die Repräsentanten der Interessengruppen, die unmittelbar mit Denkmalschutz und Denkmalpflege befasst sind, vertreten – etwa die Kommunen, Kirchen, privaten Denkmaleigentümer, Architekten, die Akademie der Schönen Künste, des Landesvereins für Heimatpflege sowie Sachverständige aus dem Bereich der Kunstgeschichte und der Vor- und Frühgeschichte. Er ist damit zugleich ein demokratisches Forum des Ideenaustausches, der Meinungsfilterung und des Interessenausgleichs.

Die Mitglieder des Denkmalrats werden vom Landtag bestellt, die Mitglieder nach Absatz 2 Buchst. b bis n auf Vorschlag der entsendenden Stelle. Die Bestellung der Mitglieder erfolgt für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode. Sie sind ehrenamtlich tätig; die Bestellung je eines stellvertretenden Mitglieds nach den Sätzen 3 und 4 ist möglich. Sie wählen einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte.  Das für das Denkmalschutzrecht zuständige Staatsministerium sowie die Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr (Oberste Baubehörde) und der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie das Landesamt für Denkmalpflege sind zu allen Beratungen des Landesdenkmalrats einzuladen.”

Der Landesdenkmalrat hat derzeit 31 Mitglieder.
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Mit dem gefährdeten Baudenkmal Reichsstraße 12/12a (Wagenknechthaus) und dem entsprechenden Vorgang bei der Stadt Donauwörth hat sich der Denkmalrat mehrfach befasst. Der Denkmalrat kennt sowohl  Argumente und Vorgehen der Stadt Donauwörth, als auch die fachliche Stellungnahme des Landesdenkmalamtes. Er kennt auch das statische Gutachten und aufgrund eines eigens angesetzten Ortstermins auch das Gebäude selbst.
 

In seinem Beschluss vom 04.11.2016 zum Wagenknechthaus in Donauwörth wird der Landesdenkmalrat  sehr deutlich. Er schließt sich in seiner Beurteilung dem Landesdenkmalamt an und fordert die Stadt Donauwörth auf, das Verfahren neu aufzunehmen und fachlich korrekt und rechtlich geordnet durchzuführen!

 

Der Beschluss des Denkmalrates im Wortlaut:

„Das Gebäude Reichsstraße 12/12a, Donauwörth, ist erwiesenermaßen eine der ältesten Profanbauten Bayerns. Der baugeschichtliche Rang und der historische Zeugniswert des Gebäudes verlangen höchste Anstrengungen zum Erhalt des Bauwerks. Dieser ist laut vorliegendem statisch-konstruktivem Gutachten und nach Beurteilung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege möglich. Der Bayerische Landesdenkmalrat fordert aus diesem Grund die Stadt Donauwörth auf, die herausgehobene Bedeutung des Baudenkmals durch sorgfältige und rücksichtsvolle Behandlung im Rahmen eines erneuten, fachlich korrekten und rechtlich geordneten Verfahrens zu würdigen. Von der Stadt Donauwörth wird erwartet, die bislang unzureichend erscheinende Einbeziehung denkmalfachlicher Belange in den Entscheidungsprozess nunmehr auf gesicherter Grundlage und mit Rücksicht auf die in diesem Fall besonders bedeutenden öffentlichen Interessen nachzuholen und den Erhalt des Gebäudes sowie seine Instandsetzung als vorrangiges Ziel zu verfolgen.“

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Nachtrag vom 13.02.2019
 
Die beiden Baudenkmäler  “Wagenknechthaus” und “Café Engel” wurden 2017 abgerissen. Von Seiten der Stadt Donauwörth wurden keinerlei Anstrengungen für einen Erhalt unternommen, ganz im Gegenteil. Ziel war in diesem Verfahren immer nur der Abriss. Letztendlich wurden sowohl beim “Café Engel” als auch beim “Wagenknechthaus” die Abrissgenehmigungen rechtswidrig erteilt (ohne Folgen für die Verantwortlichen).