(10.12.2021)
Der Landesdenkmalrat hat die Aufgabe, die Bayerische Staatsregierung zu beraten und in wichtigen Fragen der Denkmalpflege mitzuwirken. Er kann von der Bayerischen Staatsregierung um Stellungnahme zu bestimmten Fragen gebeten werden oder aus eigener Initiative Ratschläge zu allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege erteilen.
In jüngerer Zeit war der Landesdenkmalrat mehrfach in Donauwörth und hat sich mit strittigen Theman intensiv auseinandergesetzt. So hatte sich 2016 der Landesdenkmalrat nachdrücklich für den Erhalt des sog. “Wagenknechthaus” eingesetzt.
Nun, in 2021, war der Beschluss des Stadtrates “Abriss/Neubau des Tanzhauses” letztlich der Anstoß für den Landesdenkmalrat sich mit dem Thema “Ensembleschutz für die Donauwörther Reichsstraße” zu befassen.
Am 29. Oktober 2021 wurde dann auch in der 431. Sitzung des Landesdenkmalrats ein Beschluss gefasst und veröffentlicht:
Der Beschluss des Denkmalrates im Wortlaut:
„Am 9. September 2021 trafen sich Mitglieder des Regionalausschusses mit Vertretern des Stadtrats und der Stadtverwaltung von Donauwörth im Tanzhaus an der Reichsstraße, das nach Beschluss des Stadtrats abgerissen werden soll. Auch Sprecher einer Bürgerinitiative gegen den Abbruch waren anwesend. Nach einer denkmalpflegerischen Würdigung der Reichsstraße und einer Diskussion der Positionen wurde ein Beschluss im Landesdenkmalrat zurückgestellt, um das Ergebnis des Bürgerbegehrens am 26.9. abzuwarten. Es war jedoch vorab darauf hingewiesen, dass einer Veränderung der Baulinien an der Reichsstraße und der Kubatur des Tanzhauses von Seiten der Denkmalpflege und des Regionalausschusses auf keinen Fall zugestimmt werden kann. Der Wiederaufbau der Reichsstraße nach den Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg gehört den herausragenden Leistungen der Nachkriegsarchitektur nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland.
Das Bürgerbegehren ergab ein Votum zum Erhalt des Tanzhauses. Damit wird die Position des Landesamts auch von Seiten einer Mehrheit der Bürgerschaft unterstützt. Der Landesdenkmalrat weist darauf hin, dass das Tanzhaus im Rahmen des Ensembleschutzes zu erhalten ist und empfiehlt der Stadt Donauwörth, zusammen mit dem Landesamt ein KDK bezüglich der weiteren Nutzung und einer eventuell damit verbundenen Umgestaltung im Inneren zu entwickeln.”
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zum Thema “Wiederaufbau der Reichsstraße” siehe:
Hellmut Prechter (1946): Donauwörth, Beispiel einer Planung für den Wiederaufbau
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zum Thema KDK (Kommunales Denkmalkonzept) siehe:
Das Kommunale Denkmalkonzept – Den historischen Ortskern gemeinsam gestalten und entwickeln
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: DENKMALPFLEGE THEMEN Nr. 8 2017, ISSN 2193-6390
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zum Thema “Ensembleschutz” und “Bauensemble” siehe:
– wikipedia.de
– denkmalnetzbayern.de
– Dieter J. Martin (2008): Siedlungen und Ensemble im Denkmalrecht