In der ersten Auslegung hieß es noch, dass “… ein naturschutzrechtlicher Ausgleich … nicht erforderlich …” ist. Dies muss nach der geltenden Rechtsprechung aber auch in diesem Fall geprüft werden. Gemäß erneutem Auslegungsbeschluss wird dies nun durch ein qualifiziertes Landschaftsarchitekturbüro nachgeholt. Wird ein Ausgleich erforderlich, wird eine entsprechende Ausgleichsfläche in den Bebauungsplan mit aufgenommen.
Des weiteren halte ich eine innere Durchgrünung mit Straßenbäumen für wünschenswert. Leider heißt es jedoch im Abwägungsbeschluß dazu: “… können jedoch keine Straßenbäume gepflanzt werden, da ein durchwurzelbarer Bodenraum von 12 m³ pro Baum und ein Mindestabstand von 2,5 m zu den künftigen Ver- und Entsorgungsleitungen nicht gewährleistet werden kann. Zudem wird die geplante schmale Straße durch die gewünschten Bäume in deren Lichtraumprofil derart eingeschränkt, dass dies nur durch einen aufwendigen Pflegeschnitt behoben werden kann. Dann ist jedoch fraglich, ob die Zweckdienlichkeit noch gegeben ist. Aufgrund der aufgezeigten resultierenden Probleme wird auf Straßenbäume verzichtet.”
Für den vorgesehenen Spielplatz hätte ich mir eine zentralere Lage gewünscht. Es hat sich jedoch die Ansicht durchgesetzt, dass besser “… die beiden Schallemittenten (Spielplatz, sowie Feuerwehr- und Gemeindehaus) komprimiert an einem Standort sind. Das restliche Baugebiet ist dadurch beruhigt”.
(Zitate 2 und 3 sind beide aus der Beschlussvorlage der Stadtratssitzung vom 30.07.2015)