07.01.2019
Für den Zeitraum vom 31.01.2019 bis zum 13. Februar 2019 hat das bayerische Innenministerium die 14-tägige Eintragungsfrist für das von der ÖDP initiierte und von zahlreichen Verbänden und Gruppierungen unterstützte Volksbegehren für mehr Naturschutz ” festgesetzt. Um erfolgreich zu können müssen in dieser Zeit sich 10 Prozent der bayerischen Wahlberechtigten in den Rathäusern eintragen. Erst wenn diese Hürde übersprungen ist, kommt es zum eigentlichen Volksentscheid.
Den Initiatoren des Volksbegehrens geht es vor allem darum, in ganz Bayern einen Biotopnetzverbund zu schaffen und das Ausbringen von Pestiziden einzudämmen, um nicht nur den Bienen, Schmetterlingen und Vögeln, sondern dem gesamten Artenreichtum bessere Überlebenschancen zu verschaffen. Das bayerische Naturschutzgesetz soll verbessert werden, um die Lebensgrundlagen möglichst vieler Tier- und Pflanzenarten besser sichern zu können.
Was ist das Ziel des Volksbegehrens:
Durch die Änderungen des bayerischen Naturschutzgesetzes sollen die Bedingungen für Flora und Fauna in Bayern verbessert werden:
- eine bayernweite Vernetzung von Lebensräumen für Tiere schaffen
- Hecken, Bäume, kleine Gewässer in der Landwirtschaft erhalten
- Blühende Randstreifen an allen Bächen und Gräben
- die ökologische Landwirtschaft massiv ausbauen
- 10% aller Wiesen in Blühwiesen umwandeln
- alle staatlichen Flächen pestizidfrei bewirtschaften
- Naturschutz als Teil der Ausbildung von Land- und Forstwirten
Der Artenschutz und die Unterstützung der bäuerlichen Landwirtschaft sind eng miteinander verbunden. Beide Seiten – Natur und Bauern – müssen gewinnen. Landwirte müssen fair bezahlt werden, damit sie sich überhaupt noch um die Natur kümmern können.
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Mein Antrag vom 03.01.2019 auf Unterstützung des Volksbegehrens
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siehe dazu auch:
– www.volksbegehren-artenvielfalt.de
– beantragte Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes
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Nachtrag vom 31.01.2019
Der Antrag auf bürgerfreundlichere Öffnungszeiten wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung vom 24.01.2019 leider abgelehnt. Hauptgegenargument waren die zusätzlichen Kosten, die durch zusätzliche Öffnungszeiten entstehen würden. Grundsätzliche Zweifel der Verwaltung, ob zusätzliche Eintragungszeiten angenommen würden, führten immerhin dazu, dass Eintragungen an den gesetzlich vorgegebenen Zusatzzeiten (Donnerstag 7.2. bis 20 Uhr und Samstag 9.2. von 10 – 12 Uhr) statistisch erfasst werden sollen.
Die Eintragungszeiten in Donauwörth ( Neue Kanzlei, Zimmer NK 02 Kapellstr. 6)
Montag – Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr,
Montag – Mittwoch 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 07.02.19 18:00 bis 20:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr
Samstag 09.02.19 10:00 bis 12:00 Uhr
Eintragungszeiten aller Kommunen im Landkreis Donau-Ries
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Nachtrag vom 15.02.2019
Mehr als 1,7 Millionen BürgerInnen haben in Bayern für das Volksbegehren Artenvielfalt unterschrieben. Das entspricht 18,4 Prozent aller Wahlberechtigten. Damit ist das Volksbegehren “Artenvielfalt” das bisher erfolgreichste Volksbegehren in Bayern.
Ergebnisse im Landkreis Donau-Ries
Ergebnisse im Bezirk Schwaben
Kommentar von Werner Eckert vom SWR zum Volksbegehren am 12.02.2019
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Nachtrag vom 08.06.2019
Tag Datum Zeit Eintragungen Prozent
Donnerstag 31.01.2019 8-18 Uhr 301 11,45 %
Freitag 01.02.2019 8-12 Uhr 171 6,50 %
Montag 04.02.2019 8-16 Uhr 244 9,28 %
Dienstag 05.02.2019 8-16 Uhr 181 6,88 %
Mittwoch 06.02.2019 8-16 Uhr 208 7,91 %
Donnerstag 07.02.2019 8-20 Uhr 410 15,60 %
Freitag 08.02.2019 8-12 Uhr 179 6,81 %
Samstag 09.02.2019 10-12 Uhr 288 10,95 %
Montag 11.02.2019 8-16 Uhr 211 8,03 %
Dienstag 12.02.2019 8-16 Uhr 319 12,13 %
Mittwoch 13.02.2019 8-16 Uhr 117 4,45 %
2.629 100 %
Eintragungen während der Sonderöffnungszeiten:
Tag Datum Zeit Eintragungen Prozent
Donnerstag 07.02.2019 18-20 Uhr 115 4,37 %
Samstag 09.02.2019 10-12 Uhr 288 10,95 %
Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.03.2019:
Anlässlich von Volksbegehren wird neben den gesetzlich vorgegebenen Eintragungszeiten gemäß § 79 Abs. 2 LWO ein weiterer Samstag für 2 Stunden als zusätzliche Eintragungszeit festgelegt.