Beitrag vom 10.01.2020
Dass es in Kommunen örtliche Themen gibt, die die Gemüter bewegen[1], ist ganz normal. Teilweise kommt in solchen Fällen zur Bildung von Bürgerinitiativen und/oder Unterschriftensammlungen. Auch wenn dies von den gewählten Stadt- bzw. Gemeinderäten teilweise mit gemischten Gefühlen gesehen wird, so ist dies doch grundsätzlich zu begrüßen und ein wichtiger Teil eines demokratischen Prozesses.
Nach dem Grundgesetz und der Bayerischen Gemeindeordnung ist die Möglichkeit, sich mit Eingaben und Beschwerden an die zuständige Stellen (u.U. Gemeindeverwaltung) und die gewählte Volksvertretung (z.B. Bundestag, Landtag, Kreistag, Gemeinderat) zu wenden, gesetzlich verankert:
Art. 17 GG:
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und die Volksvertretung zu wenden.“
Art. 56 Abs. 3 BayGO:
„Jeder Gemeindeeinwohner kann sich mit Eingaben und Beschwerden an den Gemeinderat wenden.“
Bei größeren Verwaltungseinheiten wie Europaparlament und Bundestag besteht seit längerem die Möglichkeit sich über Online-Petitionen einzubringen, bei kleineren Verwaltungseinheiten wie Landkreisen und Kommunen ist dies noch eher die Ausnahme. Grundsätzlich wäre es aber zu begrüßen, wenn auch auf den “unteren Ebenen” Bürger/innen stärker in den demokratischen Prozess eingebunden würden.
Digitale Bürgerbeteiligung
Es gibt eine ganze Reihe von Kommunen, in denen Bürger*innen mit Hilfe von (kostenlosen) digitalen Lösungen mit ihren gewählten Vertretern Probleme debattieren und die besten Lösungen für die Gesellschaft vorschlagen können.
Beispielhaft ist hier z.B. das Programm Consul – einem internationalen Großprojekt, das von den für Bürgerbeteiligung zuständigen Institutionen konzipiert wurde. Consul ist das umfassendste digitale Instrument für Bürgerbeteiligung. Es wurde weltweit zusammen von Regierungen und Bürger*innen entwickelt. Consul ist eine digitale Open-Source-Plattform, die es Institutionen erlaubt, frei nach ihren Bedürfnissen Modifizierungen und Veränderungen vorzunehmen. In München wurde jüngst (27.11.2019) der Einsatz dieses Tools, auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen. Das Programm CONSUL bietet von der Beteiligung an Debatten bis hin zu digitalen Abstimmungen technisch alle Möglichkeiten, die Stadt könnte sich aber in einem ersten Schritt auf folgende Punkte konzentrieren:
- Einbringen von Verbesserungsvorschlägen durch Bürgerinnen und Bürger,
- Debatten zu aktuellen stadtpolitischen Themen,
- Verfügung über Bürgerhaushalt (die Bürger entscheiden über ein festgelegtes Budget selbst).
Um sicherzustellen, dass politische Auseinandersetzungen auf einer sachlichen und konstruktiven Ebene bleiben ( nicht wie zu solchen auf großen Social-Media-Plattformen), müssen alle Bürgerinnen und Bürger, die sich über CONSUL oder eine vergleichbare browserbasierte Software an politischen Debatten beteiligen möchten, vorab registrieren. Erst nach der Registrierung sind sie dann in der Lage, Anträge zu stellen, zu diskutieren und so Einfluss auf die Gestaltung unserer Stadt zu nehmen.
[1] wie z.B. Tanzhaus, Hochwasserpolder, Verkehrsbelastung usw.
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siehe auch:
www.bundestag.de: Petitionsrecht auf kommunaler Ebene
www. mehr-demokratie.de: Consul – open participation
www.wikipedia.de: openPetition
www.opendemokratie.de: Petitionsrecht 4.0; 5 Empfehlungen für eine Modernisierung des Petitionsrechts in Deutschland
www.openpetition.de: Petitionsrecht in Kreisen und Kommunen
www.spd-rathausmuenchen.de: Digitale Bürgerbeteiligung etablieren: München führt schnell neue Beteiligungsformen ein