09.03.2016

Der Abbruch eines denkmalgeschützten Hauses muss gut überlegt sein. Auch wenn hierfür der Stadtrat bzw. der Bauausschuss keine Entscheidungsbefugnis hat und nur eine Empfehlung aussprechen kann, so sollten doch auch dazu alle Fakten bekannt sein.

Bezüglich Reichsstraße 12/12a hatte das Bayerische Landsamt für Denkmalpflege (BLfD) schriftlich angeboten,  Sachverhalt und Einschätzung dem Gremium selbst zu erläutern. Da bislang nicht daran gedacht wurde, dieses Angebot wahrzunehmen, habe ich einen entsprechenden Antrag gestellt.

2016-03-09 Antrag “Bericht zu Wagenknechthaus aus Sicht des Denkmalschutzes
durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD)”

 


 

Nachtrag vom 2. Juni 2016

Auf meine Nachfrage im öffentlichen Teil der heutigen Stadtratssitzung, wann dieser Antrag behandelt werden soll,  wurde sinngemäß geantwortet, dass ein Vortrag des Landesdenkmalamtes zum Baudenkmal Reichstraße 12/12a nicht erwünscht sei.


Nachtrag vom 3. Januar 2017

siehe dazu auch den Beitrag: Wagenknechthaus: Laut RvS ist Abbruchgenehmigung-bestandskraeftig