Beitrag vom 29.01.2020

Damit sich ein Stadt- oder Gemeinderat so kompetent wie möglich mit den Belangen seiner Kommune kümmern kann, ist eine möglichst “gute” Information Voraussetzung. Ein Stadtrat muss nicht alles wissen, sollte aber alles wichtige!

Die oft mangelhafte Information des Stadtrates und der Bürger ist in Donauwörth ein immer wiederkehrender Kritikpunkt – nicht nur von mir, sondern von nahezu allen Fraktionen und Gruppierungen.

Im aktuellen Fall geht es um Ackergrundstücke westlich der Steinbergstraße, die sich im Besitz eines Donauwörth Stadtratmitgliedes befanden. Das Ganze kam nicht ganz überraschend, hatte ich doch vor längerer Zeit  eine Vorberatung (nichtöffentlich) in einem behandelnden Ausschuss zufällig (ich bin kein Mitglied dieses Gremiums) mitkommen. In meiner Stellungnahme zum Haushalt 2019 warnte ich daher noch vor einem derartigen Grundstücksgeschäft.

In der Folgezeit hatte ich keinerlei Information dazu. Um so überraschter war ich, als ich aus der Öffentlichkeit erfuhr, dass die Stadt Donauwörth in diesem Bereich  “Äcker für Millionen” gekauft haben soll. Nachdem mir ein Stadtratsmitglied zumindest das Grundstücksgeschäft an sich bestätigte, kritisierte ich in der Stadtratssitzung diese aus meiner Sicht völlig inakzeptable Informationspolitik und Handlungsweise. Meine dazu vorgesehenen Fragen konnte/durfte ich nicht stellen, da mein Redebeitrag vor Beendigung “abgewürgt” wurde.

Der genaue Sachverhalt ist mir nach wie vor nicht bekannt. Um einige Verdachtsmomente aufzuklären und “Licht ins Dunkel” zu bringen, habe ich nun eine entsprechende Anfrage gestellt und die Kommunalaufsicht um Überprüfung des Sachverhaltes gebeten.

29.01.2020 Anfrage zu Grundstücksgeschäft “Äcker westlich Steinbergstraße”

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Ergänzung vom 31.01.2019

Die darin gestellten Fragen an die Stadt Donauwörth:

1.   Um welche Flächen handelt es sich konkret? (genaue Lage und Größe)

2.   Wann und von wem wurde die Entscheidung getroffen und wann der Kauf vollzogen?

3.   Ist der Kaufpreis im Haushalt 2019 berücksichtigt? Wenn ja, unter welcher Position? (ich konnte dazu nichts finden, u.a. weder unter
     der Übersicht „Investitionen > 30.000 €“, noch unter „Liegenschaftsverwaltung“).

4.   Vorgesehener Verwendungszweck (z.B. Wohnbebauung, Gewerbegebiet, Tauschfläche, Ausgleichsfläche?)
       Erläuterung: Im Flächennutzungsplan der Stadt Donauwörth sind (süd-)westlich der Steinbergstraße sowohl Flächen für
       Wohnbebauung (rot), als auch rein landwirtschaftliche Flächen
      

5.   Wurden Fakten, wie u.a. Bodendenkmal, übergeordnete Planung „OG Tapfheim“ und/oder „B16 neu“ tatsächlich angemessen
      berücksichtigt?
Festgehalten im Protokoll?

      Erläuterung:
      Wie im Bayernatlas unschwer zu erkennen ist, sind die südwestlich an die Steinbergstraße angrenzenden Flächen durchgehend
      als Bodendenkmal bezeichnet.
     

      Zudem ist im Zusammenhang mit der angedachten Ortsumgehung Tapfheim und dem vorgesehenen Ausbau der B16 eine
      neue, 3 bis 4-spurige Trassenführung zwischen Riedlingen und Seibertsweiler Hof im Gespräch.
       

6.   Warum wurde der Stadtrat bei einer derart wichtigen Entscheidung nicht mit einbezogen?

7.   Wie wird in der Stadt Donauwörth Art. 161, (2) der Bayerischen Verfassung in der Praxis gehandhabt und welche weiteren
      Möglichkeiten der Handhabung gibt es?

      “Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die
      Allgemeinheit nutzbar zu machen.”

 

 

Die darin gestellten Fragen an die Kommunalaufsicht:

1. War die doch etwas ungewöhnliche Vorgehensweise bei diesem Grundstücksgeschäft zumindest rechtlich gesehen korrekt?

2. Ist der vereinbarte Kaufpreis in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Verkehrswert?

 

31.01.2020 Donau-Ries aktuell – Wurde der Stadtrat beim Grundstückskauf übergangen?

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Nachtrag vom 31.08.2020

Mit den Emails vom 20.07.2020 und 31.07.2020 beantwortete die Kommunalaufsicht am Landratsamt Donau-Ries die an sie gestellte Fragen hinsichtlich des fragwürdigen Grundstückskaufes der Stadt Donauwörth bzw. des städtischen Kommunalunternehmens von einem Stadtratsmitglied.

Zusammengefasst heißt es darin,

  • das Vorgehen beim Kauf der Grundstücke war rein rechtlich gesehen korrekt,
  • das städtische Kommunalunternehmen hat beim Kauf von Grundstücke bezüglich des Kaufpreises einen „weiten Entscheidungsspielraum“,
  • „weder ein einzelnes Gemeinderatsmitglied noch ein bestimmtes Minderheitenquorum der Ratsmitglieder haben ein Recht auf Auskunft“ bezüglich Grundstücksgeschäfte des Kommunalunternehmens, auch nicht bezüglich Lage und Größe.

 

Dass es keinen Anspruch auf Auskunft gibt, heißt allerdings nicht, dass die Fragen nicht dennoch hätten beantwortet werden können. Denn Lage und Größe von städtischen Grundstücken unterliegen natürlich nicht der Geheimhaltung.

Einen Anspruch auf Beantwortung hätte es z.B. bei einer städtischen Informationsfreiheitssatzung gegeben, wie sie im Januar 2016 beantragt wurde (siehe auch Antrag Informationsfreiheitssatzung). Eine derartige Satzung sorgt mit dem Informationsrecht für alle Bürgerinnen und Bürger für mehr Transparenz und weniger „Mauscheleien“ und in der Folge für weniger Politikverdrossenheit.

Und wo liegen nun die „geheimen“ Grundstücke?
Seit kurzem sind Lage und Größe der vom städtischen Kommunalunternehmen gekauften Grundstücke im Bayernatlas mit der Ansicht „Luftbild + Parzellarkarte“ über die veränderten Grundstücksgrenzen öffentlich sichtbar.
Bei Abgleich mit dem Flächennutzungsplan der Stadt Donauwörth wird deutlich, dass tatsächlich der Großteil der (als Bauland gekauften) Fläche, lediglich als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen ist. Ob es sinnvoll oder überhaupt rechtlich möglich ist (widerspricht u.a. dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“), aus dieser Fläche in absehbarer Zeit Bauland zu machen, sei einmal dahingestellt.