06.12.2017

Nach wie vor strebt die Stadt Donauwörth einen Neubau des Bürgerspitals an. Die Planungen für den Neubau  sind im Gange, in Frage kommende Grundstücke werden derzeit geprüft und ein erstes Konzept wurde in der Presse (Donauwörther Zeitung am 04.11.2017) bereits vorgestellt. Nicht in Frage steht grundsätzlich die Notwendigkeit einer grundlegenden Modernisierung. Demzufolge könnte auch ein Neubau durchaus die optimale Lösung sein.

Große Bedenken habe ich allerdings, ob gerade die Stadt Donauwörth diesen Neubau planen und (im Namen der Spitalstiftung) durchführen sollte. Mit meinem derzeitigen Kenntnisstand befürchte ich, dass diese Aufgabenübernahme (Altenpflege gehört zu den Pflichtaufgaben der Landkreise) letztendlich sowohl für die Spitalstiftung als auch für die Stadt letztendlich negativ auswirken wird.

  • Die Spitalstiftung ist nicht (mehr) ausreichend leistungsfähig, um nach der Modernisierung/Erweiterung von 1978 -1987 nun einen Neubau stemmen zu können. Die Finanzierung des Neubauprojektes ist derzeit offen. Bei einem Zurückgreifen auf das Grundstockvermögen (zulässig???) wäre zu befürchten, dass das Projekt, den Anfang vom Ende der Spitalstiftung einleitet.
  • Die Stadt Donauwörth hat derzeit bereits genug “Großbaustellen”, die erst einmal angegangen und bewältigt sein wollen. Dazu gehören unter anderem:
    – ein Verkehrsgesamtkonzept und dessen -umsetzung
    – Konversion des Alfred-Delp-Kasernen-Areals mit “Ablösung” von 501 Plätzen in der Asylbewerber-Erstaufnahme
    – Überarbeitung der Hochwasserfreilegung

Die Alternative:
Übernahme dieser Aufgabe durch einen anderen Träger, z.B. durch den Landkreis, zu dessen Pflichtaufgaben  u.a. auch Senioren- und Pflegeheime gehören, und der diese Aufgabe bereits in Monheim, Nördlingen, Rain und Wemding auch wahrnimmt.
Die Spitalstiftung könnte sich dann entsprechend ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit ihrem Satzungszweck widmen.
Die Stadt Donauwörth könnte sich mit den frei werdenden Kapazitäten besser um ihre eigentlichen Aufgaben kümmern.

 

Um den Sachverhalt besser einschätzen zu können hatte ich am 08.10.2017 eine Anfrage bei der Stadt Donauwörth gestellt. Da die Fragestellung wohl etwas zu umfassend war, reduzierte ich die Anfrage in der Fassung vom 29.11.2017

 

siehe auch:

– Beitrag “Trägerschaft Bürgerspital” vom 11.01.2017

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