(25.04.2021)

Die Entscheidung des Donauwörther Stadtrates vom 25.03.2021 das Tanzhaus doch nicht zu sanieren, sondern abzureißen, ist umstritten. Nahezu täglich finden sich seit dem geänderten Beschluß in der Donauwörther Zeitung dazu Berichte, Umfrageergebnisse oder Leserbriefe.
Zwischenzeitlich haben Bürger eine Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren zum Thema “Sanierung Tanzhaus” gestartet. Die Rahmenbedingungen für Bürgerbegehren werden durch die bayerische Gemeindeordnung vorgegeben. Allerdings sind z.B. die erforderlichen Unterschriftenquoren hinsichtlich der derzeitigen Corona-Pandemie nur schwerlich zu erreichen und das persönliche “Unterschriften sammeln” nicht unkritisch.

Aufgrund der besonderen Bedingungen sollte im Sinne von Demokratieprozeß und Gesundheitsvorsorge das Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren während der Pandemie stark abgesenkt werden (möglich über BayGO 18a (2)).

 

Dazu mein Antrag vom 25.04.2021

Antrag

  1. Die Stadt Donauwörth reduziert für das derzeit angestrebte Bürgerbegehren „Sanierung des Donauwörther Tanzhauses“ die dafür erforderliche Unterschriftenzahl um mindestens 50%.
  2. Gegebenenfalls und falls rechtlich zulässig wird das Bürgerbegehren zusammen mit der Bundestagswahl am 26.09.2021 durchgeführt.

Begründung:

Zu 1.  

  • Derzeit wird von Donauwörther Bürgern das Bürgerbegehren „Sanierung des Donauwörther Tanzhauses“ angestrebt.
  • Nach BayGO Art 18a (1) können Bürger „über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen“. Voraussetzung ist u.a. eine ausreichende Anzahl von (gesammelten) Unterschriften.
  • Das öffentliche und private Leben ist allerdings wegen der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus zahlreichen Beschränkungen unterworfen. Mit diesen Einschränkungen wird das Ziel verfolgt, die Anzahl physischer Kontakte in der Bevölkerung erheblich zu reduzieren, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und eine Überlastung des öffentlichen Gesundheitssystems zu vermeiden.
    Ein Sammeln von Unterschriften mit persönlicher Kontaktaufnahme ist mit Blick auf Corona-Pandemie daher möglichst zu minimieren.
  • Unterschriftenquoren dienen laut wissenschaftlichem Dienst der Bundesregierung dazu, „auf ernsthafte Bewerber zu beschränken“. „Die Zahl der Unterschriften dürfe … nur so hoch festgesetzt werden, wie es für die Erreichung dieses Zweckes erforderlich sei. Sie dürfe der …entscheidung möglichst wenig vorgreifen und nicht so hoch sein, dass einem … Bewerber die Teilnahme … praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werde.“ [1]
  • Hinsichtlich „erforderliche Unterschriftenzahl für Wahlzulassung in Pandemiezeiten“ wurden daher bereits seitens der Politik bzw. durch Gerichtsurteil die erforderlichen Unterschriftenzahlen (für Wahlen) deutlich gesenkt[2].
    Die Stadt Donauwörth sollte analog das für ein „Bürgerbegehren Sanierung Tanzhaus“ erforderliche Unterschriftenquorum (BayGO Art. 18a (6)) entsprechend senken.

Zu 2.

  • Um zusätzliche Kontakte in Pandemiezeiten zu minimieren, sollte ggf. das Bürgerbegehren zusammen mit der Bundestagswahl am 26.09.2021 ermöglicht werden.

 

 

[1] Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags: Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Unterschriftenquoren während der Covid-19-Pandemie; Deutscher Bundestag WD 3 -3000 -237/2020

[2] Siehe u.a. Urteil Verfassungsgericht Land Berlin

 

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Nachtrag vom 27.04.2021

zu Antrag Punkt 1
“Senkung des Unterschriftenquorums” für Zulassung eines Bürgerentscheides:
Dieser Antragspunkt  ist bereits hinfällig und wurde vor mir am 27.04.2021 zurückgezogen, da laut Information durch die Initiatoren des Bürgerbegehrens (facebook-Seite ab 26.04.2021) ein Großteil der nötigen Unterschriften bereits vorliegt. Es wird damit gerechnet, dass bis zur Sitzung des vorberatenden Gremiums (Haupt- und Finanzausschuss am 17.05.2021) bereits die erforderliche Anzahl erreicht ist.

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Nachtrag vom 20.05.2021

zu Antrag Punkt 2
“Der Antrag, einen eventuellen Bürgerentscheid amTag der Bundestagswahl, am 26.09.2021, abzuhalten, bleibt bestehen und wird von der Verwaltung bei der weiteren Organisation berücksichtigt.”
(Auszug aus dem Protokoll der öffentlichen Stadtratssitzung vom 29.04.2021)