Beitrag vom 07.09.2020
Ab Januar 2021 werden die ersten Photovoltaikanlagen aus der 20-jährigen EEG-Förderung herausfallen. In den Folgejahren folgen immer mehr Anlagen. Bis zum Jahr 2025 sind bundesweit über 1 GWp Solarleistung davon betroffen.
Trotz der (an)erkannten Notwendigkeit einer Energiewende besteht noch immer kein wirtschaftlich zuverlässiges und nachhaltiges Anschlusskonzept für Solarstromanlagen, die nach 20 Jahren aus der Vergütung fallen.
Nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen in Deutschland haben Anlagenbetreiber nach EEG-Förderende keinen Anspruch auf Abnahme und Vergütung des erzeugten Stroms. Die einzigen Möglichkeiten bestehen darin, den erzeugten Strom vollständig selbst zu verbrauchen oder direkt zu vermarkten. Die Regelungen für die Direktvermarktung sind jedoch insbesondere für kleinere Anlagen unattraktiv und bürokratisch.
Laut Gutachten sind jedoch gerade in den ersten Jahren zunächst vor allem kleine PV-Anlagen vom Ende des Förderzeitraumes betroffen, zum 31.12.2020 sind demnach 93% der Ü20-Anlagen < 7 KWp. Für Anlagen bis 2 kWp gäbe es keine wirtschaftliche Optionen, erst für Anlagen > 30kWp wären Eigenversorgung und Direktvermarktung prinzipiell wirtschaftlich darstellbar.
Eine einfache Lösung: Strom aus diesen Alt-Photovoltaikanlagen soll ohne zusätzliche Abgaben selbst verbraucht und der überschüssige Strom mindestens zu Marktpreisen ins Netz eingespeist werden können. Eine Vergütung von 5 Cent pro kWh läge minimal über dem Börsenpreis (und damit weit unter der EEG-Förderung) und wäre eine faire Anschlussvergütung. So könnte die Gefahr abgewendet werden, dass voll funktionsfähige Photovoltaikanlagen wegen der gegenwärtig nachteiligen und rechtsunsicheren Situation frühzeitig abgebaut werden.
Da das zuständige Bundeswirtschaftsministerium trotz einer von zahlreichen Verbänden und Energieunternehmen eingereichten Petition bislang nicht erkennen lässt, wie es mit diesem unmittelbar bevorstehenden Problem umzugehen gedenkt, sollten u.a. die Kommunen und die Gesellschafter möglichst vieler lokaler Stadtwerke ein Zeichen setzen und auf die Notwendigkeit staatlichen Handelns verstärkt hinweisen.
Die Stadt Donauwörth stünde hierbei in einer guten Tradition: Die vom Solarenergieförderverein Deutschland entwickelte Idee einer kostendeckenden Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien wurde in den 90er Jahren in einer ganzen Reihe von Städten zunächst als lokale Einspeisevergütung eingeführt. Diese Bewegung von unten führte schließlich auf nationaler Ebene zum Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG).
Die Eigentümer der PV-Anlagen brauchen Rechtssicherheit. Die Altanlagen sind ein wichtiger Baustein der Energiewende und des Klimaschutzes.
Antrag:
1.
Die Stadt Donauwörth befürwortet den Weiterbetrieb funktionsfähiger Photovoltaik-Altanlagen nach dem jeweiligen Auslaufen der EEG-Vergütung. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Die Stadt appelliert daher an die Bundesregierung, ein Einspeiserecht in das Stromnetz, unbürokratische und kostengünstige Regelungen und eine faire Anschlussvergütung zumindest in Höhe des Börsenpreises für diese Alt-Photovoltaikanlagen gesetzlich einzuführen. Auf eigenverbrauchten Solarstrom sollen außerdem keine Abgaben und Umlagen erhoben werden.
2.
Der Stadtrat der Stadt Donauwörth beauftragt Herrn Oberbürgermeister Jürgen Sorré, über die Mehrheitsbeteiligung der Stadt Donauwörth an der DON-Stromnetz GmbH & Co. KG, folgendes Ziel zu verfolgen:
Betreiber von Alt-Photovoltaikanlagen können im Donauwörther Stadtgebiet auch Strom, der nicht mehr nach dem EEG vergütet wird, weiter in das Stromnetz einspeisen. Die Stadtwerke bzw. die DON-Stromnetz GmbH & Co. KG werden beauftragt, diesen Strom abzunehmen und mit 5 Cent pro kWh (mindestens in Höhe des Börsenpreises) zu vergüten.
Begründung:
Seit 2006 engagiert sich die Stadt Donauwörth im Rahmen des EEA (European Energy Award) für den effizienten Umgang mit Energie und der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energieträgern. Im Energie- und Klimaschutzleitbild der Stadt Donauwörth heißt es u.a.:
„Die „Große Kreisstadt Donauwörth“ setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung ein, die nachfolgenden Generationen den größtmöglichen Freiraum geben soll, ihr Lebensumfeld selbstbestimmt zu gestalten. Sie fordert im Rahmen ihrer Möglichkeiten den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen aller Art (z. B. Energie, Boden, Klima), aber auch mit allen – den Menschen gegebenen – Potenzialen. Sie verpflichtet sich dazu, mit konkreten und mit den Bürgern kommunizierten Maßnahmen einen kontinuierlichen und nachweisbaren Beitrag zu diesem Ziel zu leisten.“
Hintergrundinformationen:
Solarförderverein: Artikel zum Gutachten “Leistungen und Kosten beim Weiterbetrieb von PV-Altanlagen”
Kurzgutachten: Leistungen und Kosten beim Weiterbetrieb von PV-Altanlagen
Petition des Solarfördervereins (SFV): Kein Aus für Solaranlagen nach 20 Jahren
Antrag
Antrag vom 31.08.2020: Zukunft alter Photovoltaikanlagen sichern
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Nachtrag vom 30.11.2020
Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2020:
„…
Herr Stadtrat Dinger stellte am 31.08.2020 den Antrag „Zukunft alter Photovoltaikanlagen sichern, der sich in zwei Unterpunkte gliedert.
a) Appell der Stadt Donauwörth an die Bundesregierung,
- ein Einspeiserecht in das allgemeine Stromnetz,
- unbürokratische und kostengünstige Regelungen sowie
- eine faire Anschlussvergütung zumindest in Höhe des Börsenpreises für Alt-Photovoltaikanlagen
gesetzlich einzuführen.
In diesem Zusammenhang ist anzufügen, dass das Bundeswirtschaftsministerium derzeit einen Entwurf einer nächsten EEG-Novelle erarbeitet, die nach der Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien sowie der Verabschiedung des Entwurfs im Bundeskabinett in den Bundestag eingebracht wird. Erklärtes Ziel ist hierbei, dass das Gesetz zum 01.01.2021 in Kraft treten kann.
b) Auftrag an den OB Jürgen Sorré, sich in der DON-Stromnetz GmbH & Co. KG dafür einzusetzen, dass die Betreiber von Alt-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet auch Strom, der nicht mehr nach dem EEG vergütet wird, weiter in das Stromnetz einspeisen können. Die Stadtwerke bzw. die DON-Stromnetz GmbH & Co. KG werden beauftragt, diesen Strom abzunehmen und mit 5 Ct. je kWh (mindestens in Höhe des Börsenpreises) zu vergüten.
Unternehmensgegenstand gem. §2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stromnetz Donauwörth GmbH & Co. KG ist die Übernahme, das Haben und Halten, die Verpachtung, die Instandhaltung und der Ausbau des Stromversorgungsnetzes im Gebiet der Stadt Donauwörth sowie die Vornahme aller hiermit im Zusammenhang stehender Geschäfte.
Gegenstand der Gesellschaft ist also zusammengefasst der Bau, der Betrieb sowie der Unterhalt des Stromversorgungsnetzes, nicht hingegen der An- und Verkauf von Strom bzw. die Fortsetzung der Förderung von EEG-Altanlagen. Dies entspricht der mit dem EnWG 2005 neu eingeführten Rechtslage, der zufolge der Netzbetrieb in einer separaten Gesellschaft erfolgen muss §§ 6, 7 ff. EnWG (rechtliches Unbundling von vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen mit 100.000 oder mehr unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden). Das Erfordernis des rechtlichen Unbundling ergibt sich aus dem Minderheitsgesellschafter Lechwerke AG / LVN.
Weiter würde die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes um den An- und Verkauf von Strom und die Förderung von EEG-Altanlagen eine Änderung des mit den Lechwerken AG geschlossenen Gesellschaftsvertrages darstellen, wofür gem. §7 Abs. 4 Bst. D des Gesellschaftsvertrages eine qualifizierte Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Davon ist an dieser Stelle allerdings nicht auszugehen, da in diesem Fall einerseits die Finanzmittel für den Ausbau und Ertüchtigung des Stromnetzes fehlen würden und andererseits Ausgaben hierfür nicht Eingang in die Netzentgeltkalkulation finden, welche die kalkulatorische Grundlage für den Pachtvertrag der Gesellschaft mit der LVN darstellt.
Um Beratung und Entscheidung wird gebeten.
Die Stadträte diskutieren intensiv über den Sachverhalt. Anstehende Fragen werden von Frau Hammer beantwortet und die Anregungen bzw. Ergänzungsvorschläge der Stadträte werden in die Beschlüsse a) und c) mit aufgenommen.
Beschluss:
a) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, an die Bundesregierung zu appellieren, ein Einspeiserecht in das allgemeine Stromnetz, unbürokratische und kostengünstige Regelungen sowie eine faire Anschlussvergütung (zumindest in Höhe des Börsenpreises) für Alt-Photovoltaikanlagen und Alt-Biogasanlagen gesetzlich einzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
b) Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Erfordernis des rechtlichen Unbundling gem. §§ 6, 7 ff. EnWG, zum Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen bei Änderung des Gesellschaftsvertrages sowie die vorgetragenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Beteiligungsunternehmens zur Kenntnis.
Kenntnis genommen.
c) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich in der DON-Stromnetz GmbH&Co. KG dafür einzusetzen, dass die Betreiber von Alt-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet auch Strom, der nicht mehr nach dem EEG vergütet wird, weiter in das Stromnetz einspeisen können und die DON-Stromnetz GmbH&Co. KG verpflichtet wird, diesen Strom abzunehmen und in Höhe des Börsenpreises zu vergüten.
Sollte das nicht gelingen, sollen Alternativen zur Nutzung bzw. Abnahme des dezentral erzeugten Stroms geprüft werden, beispielsweise im Rahmen der Stromversorgung für städtische Liegenschaften. Eine Fortsetzung der staatlichen Subventionen von PV-Anlagen über die Stadt Donauwörth soll dabei dezidiert nicht erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 1
…”
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Nachtrag vom 02.02.2021
Fraunhofer – Aktuelle Fakten zur Photovoltaik (Stand 29.02.2021)