25.07.2018
Der Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbegebiet an der Südspange BA 2 (Teil 1)“ wurde in der Sitzung des Stadtrates am 28.07.2016 als Satzung beschlossen.
Hintergrund der nun erfolgten “1. Änderung des Gewerbegebietes an der Südspange – BA 2 (Teil 1)“ ist eine rechtlich mögliche Verkleinerung des im Norden des Bebauungsplangebietes liegenden Regenrückhaltebecken und der angrenzenden öffentlichen Grünfläche. Durch deren Verkleinererung gewinnt man Raum für weiteres Gewerbe.
Die dem Satzungsbeschluß vorausgehende Abwägung in der Stadtratssitzung vom 19.07.2018 nutzte ich, um zum einen ein grundsätzliches Statement zum Vorgehen der Stadt bezüglich Ausweisung von Gewerbegebieten abzugeben, und zum anderen auch, um die in den vorausgegangenen Abwägungsverfahren erfolgte Gewichtung verschiedener Belange, wie z.B.
– Erhalt von landwirtschaftlichen Flächen,
– Hochwasserschutz, aber auch
– Belange von Airbus Helicopters
zu kritisieren.
2018-07-19 Plädoyer anlässlich Satzungsbeschluss Erweiterung Gewerbegebiet Südspange
Begriffserklärung:
HQhäufig = Hochwasser, das 5 bis 20 mal in 100 Jahren vorkommt
HG100 = 100-jährliches Hochwasser; tritt statistisch gesehen mindestens einmal in 100 Jahren auf
HQextrem = Extremhochwasser; tritt selten auf und führt zu deutlich höheren Wasserständen als ein HQ100. Für die Abfluss-
menge wird in etwa die 1,5-fache Menge des HQ100 angenommen
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siehe auch: