30.12.2016
Seniorenpolitische Gesamtkonzepte
Alle Landkreise und kreisfreien Städte sind nach Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) verpflichtet, integrative regionale seniorenpolitische Gesamtkonzepte zu entwickeln, die diese Themen mit abbilden. Seniorenpolitische Gesamtkonzepte basieren auf einer Bestandsanalyse sowie auf Prognosen welche Herausforderungen sich für die jeweilige Kommune in Zukunft ergeben werden, um diesen aktiv zu begegnen.
Die kommunalen Seniorenpolitischen Gesamtkonzepte sind ein Baustein bei der Umsetzung der Leitlinien bayerischer Seniorenpolitik, wie sie im “Seniorenpolitischen Konzept” der Staatsregierung enthalten sind.[1]
Im Landkreis Donau-Ries wurde u.a. als Grundlage eine Bürgerbefragung im Mai/Juni 2009 durchgeführt (dazu myHeimat). 2010 wurde dann das für den Landkreis Donau-Ries das erarbeitete Seniorenpolitische Gesamtkonzept fertiggestellt und vorgestellt.
“Seniorenpolitisches Gesamtkonzept des Landkreises Donau-Ries”
Zu dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept des Landkreises Donau-Ries eine Stellungnahme der DSÖF-Fraktion (Die Grünen/Frauenliste/Die Linke/ödp/ 50 plus aktiv) nach Klausurtagung im Februar 2011
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[1] http://www.zukunftsministerium.bayern.de/senioren/kommunen/index.php