In seinem Beschluss vom 04.11.2016 zum Wagenknechthaus in Donauwörth wird der Landesdenkmalrat sehr deutlich. Er schließt sich in seiner Beurteilung dem Landesdenkmalamt an und fordert die Stadt Donauwörth auf, das Verfahren neu aufzunehmen und fachlich korrekt und rechtlich geordnet durchzuführen!
Der Beschluss des Denkmalrates im Wortlaut:
„Das Gebäude Reichsstraße 12/12a, Donauwörth, ist erwiesenermaßen eine der ältesten Profanbauten Bayerns. Der baugeschichtliche Rang und der historische Zeugniswert des Gebäudes verlangen höchste Anstrengungen zum Erhalt des Bauwerks. Dieser ist laut vorliegendem statisch-konstruktivem Gutachten und nach Beurteilung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege möglich. Der Bayerische Landesdenkmalrat fordert aus diesem Grund die Stadt Donauwörth auf, die herausgehobene Bedeutung des Baudenkmals durch sorgfältige und rücksichtsvolle Behandlung im Rahmen eines erneuten, fachlich korrekten und rechtlich geordneten Verfahrens zu würdigen. Von der Stadt Donauwörth wird erwartet, die bislang unzureichend erscheinende Einbeziehung denkmalfachlicher Belange in den Entscheidungsprozess nunmehr auf gesicherter Grundlage und mit Rücksicht auf die in diesem Fall besonders bedeutenden öffentlichen Interessen nachzuholen und den Erhalt des Gebäudes sowie seine Instandsetzung als vorrangiges Ziel zu verfolgen.“
Die beiden Baudenkmäler “Wagenknechthaus” und “Café Engel” wurden 2017 abgerissen. Von Seiten der Stadt Donauwörth wurden keinerlei Anstrengungen für einen Erhalt unternommen, ganz im Gegenteil. Ziel war in diesem Verfahren immer nur der Abriss. Letztendlich wurden sowohl beim “Café Engel” als auch beim “Wagenknechthaus” die Abrissgenehmigungen rechtswidrig erteilt (ohne Folgen für die Verantwortlichen).