31.07.2016

Mit seinem “Gesetz zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung” hat der Freistaat Bayern im Juli 2016 die Möglichkeit für die Kommunen geschaffen, in den Friedhofssatzungen Grabstein aus Kinderarbeit zu untersagen.

Für eine “Fair-Trade-Stadt” wie Donauwörth ist eine derartige Satzungsänderung ein Muss und diese sollte somit schnellstmöglich umgesetzt werden.

 

zum Thema “Grabsteine aus Kinderarbeit”:

 

zum Werdegang des Gesetzes im Bayerischen Landtag