Kurtzer warhafftiger Bericht/ Der Stadt Thonauwerth/ welche am 27. Tag Martij/ dieses 1632. Jahrs/ Von Ihr Königl. Majest. in Schweden/ mit gestürmeter hand eingenommen und erobert worden: nebenst beschreibung der Statt Ursprung/ und was sonderlich dißmal darbey vorgangen – Deutsche Digitale Bibliothek
Elektronische Ausgabe: HAB Wolfenbüttel, 2015
Umfang: [4] Bl; 4°; Ill. (Holzschn.)
Reihe: VD17 Unika und Liste
URN: urn:nbn:de:gbv:23-drucke/50-5-pol-28s9
Standort: Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
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Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland
Die Statt Thonawerth gränzet an Schwaben und Bayerland / wie sie dann von der Thonau / so ausserhalb der Statt fleust / den Namen hat: Der Wernitz fluß geht durch die Vorstatt und fellt hernach auch in die Thonau / Sie ist anfangs auß fischers Hüttlein zu einem Dorff und hernach zur Statt gebaut worden / so dem alten Grafen von Dillingen und Kirchberg gehört / als aber dieselben nachmals abgestorben / ists an das Hertzogthumb Schwaben kommen / wie dann Kayser Heinrich der Sechste Anno 1198 als er von dem Thurnir von der Statt Nürmberg / nacher Thonawerth kommen / hat er die Nürmbergische Geschlechter / welche seine Mayst. mit 400. Pferden dahin begleydet / alle geadelt und gefreyet / wie deß Kirners Thurnirbuch zu erkennen gibt.
Thonawerth ist nach absterben der Herzogen auß Schwaben / an das H. Reich kommen / und also zu einer ReichsStadt gemacht worden / welche dann an eim sehr lustig bequemen Ort ligt / da man allerley Vietualia zu nutz deß Menschen und Viehs ein überfluß findet. Desselben Statt Regiment betreffent ward vor diesem Jährlich solcher mit zwölff Pflegern und dreyen Burgermeistern bestellt / deren einer 4. Monat lang das Burgermeisterampt verwalt / auß obgedachten ward auch der Statt Amman erwehlt / sonst sein auß der Burgerschafft noch 70. fürnehme Person / welche nur erfordert wurden / Wann etwas schwers zuberathschlagen fürfällt u. vide Dresserum.
Anno 1546. ist diese Statt von dem Churfürsten Johann Friedrich zu Sachsen und Landgrafen Philipsn zu Hessn eingenommen worden: Bald hernach hat solche Kayser Carl der fünfft Durch Octavium Farnesium uffordern und wieder einnehmen lassen.
Anno 1607. ist die Stadt Thonawerth von Kayser Rudolph dem 2. wegen deß Abts zum h. Creutz Benedictiner Ordens daselbst / in die Acht erklärt / und die execution Hertzog Maximilian in Bayrn anbefohlen worden / welcher dann solche hernach eingenommen / nicht allein einen neuen Rath erwehlt / die Evangelischen Burger außgeschafft / und daselbst den neuen Calender zuhalten uffgetrungen / und ist also damals / diese ReichsStatt / wegen deß uffgewenten Kriegsunkosten der Execution / eine FürstenStatt deß Herzogthumbs Bayrn worden. vide Sleidanum. Sovil vom ursprung und herkommen dieser Statt.
Demnach aber ihr Königl. Mayst. zu Schweden / den 25. Martii war der PalmSontag zu Manheim angelangt / habens anfangs / die Tragoner vorgehen lassen / vorderst Ihr Mayst. Ihre Avantquardi selbsten geführet / und bey anbrechentem Tag auff Thonawerth angezogen / da dann die Schanz auff dem Schellenberg / so zwar noch nit volständig außgebaut / von den Bayrischen Bauren verlassen und sie in die Statt gewichen / darinnen auch ettlich hundert Mann Landvolck gelegen / und ehe ihr Mayst. vor die Statt komen / von dem Alt Sächstschen Regiment / zum Succurs drey Compagni zu Fuß eingebracht worden / da zwar die letzteren wegen Ihr Mayst. gegenwart / und der Musquetirer auff der Thonaubrucken gegebene Salve / nicht völlig mehr hinein / und die in der Statt gelegene Compagni Reuter nicht alle herauß gekönnt / sondern unter wärenter Belagerung eintzelich sich über die Brucken gewagt / auch deren theils selbsten oder dero Pferd darüber geblieben / und gleich wie Ihr Königl. Mayst. anfang fast die gantze Infanteria neben guten theils der Cavaleri auff / und gegen den Schellenberg führen und daselbsten nah bey dem Leder Thor auff die Brucken der ersten angriff thun lassen / auch daselbsten / die Schwedische Mußquetirerer von dem Leib Regiment dapffer Feuer geben / als hat es an der Gegenwehr / so wol auß der Statt / als von denen über der ThonaBrucken bey dem Salzstadtel / auß dem darbey gelegenen Häußlein von einem mit grossen Balcken gemachten halben Mond auch nicht gefehlet / und deß Feinds Soldaten ettlich Schwedische Musquetirer verletzt / auch auff dieselbige einen Außfall / bey gedachtem Thor auff die Schwedische gethan / daß ein Capitain sich darüber zu seinem unglück retiret / aber Ihr Königl. Mayst. nicht wol Contentirt gewesen. Als man aber anfangs etliche Regimenter mit kleinen Stücklein / hernacher auch die Groben uff erwehnten Berg gezogen / hat man uff deß Feinds Vortheil starck gespielet / und die Reuterey / welche auß der Statt gewichen / und in dessen im freyen Feld / Jenseyt der Thonau gehalten / balden von einander getrieben / welches dann biß gegen 3. uhrn gewehret und gegen einander dapffer Feuer geben. Gegen Abend aber hat sich der Feind über der Thona starck präsentirt / aber nichts tentirt. Ir May. haben nicht allein mehr Stuck uff den Schellenberg und unten an die Thonau bringen / sondern auch die Statt zur Rechtenhand bey dem Bergerthor angreiffen lassen / unnd mit schiessen auß den Stücken und Mußqueten die gantze Nacht über starck Continuirt / biß endlich Hertzog Rudolff Maximilian von Sassen Lauenburg / so neben andern Herrn Commandirt / und anfangs Ihr Mayst. bey der ufforderung / nichts als Kraut und Lot / und die spitz deß Degens zuwillen sein wollen / doch Morgens zwischen 4 und 5 Uhrn / neben andern außgerissenen / die Statt neben den Soldaten unnd Außschuß im Stich gelassen / welche zwar noch das ihrige gethan / allein weiln sie gesehen / daß ihr Mayst. der Stadt je länger je mehr zusetzt / haben Sie weisse Fahnen bey dem Kirchenthurm außgestecket / und darauff bey dem Thonathor / das Fersengeld genommen / darüber aber nicht allein von deß Obristen Hebrons Regiment ettlich hundert Bayrisches Außschuß gefangen / Sondern auch / so wol von denselben / als der auff der rechten Hand gehaltenen Reuterey so vil nidergemacht / ohngefähr in allem bey fünffhundert Mann / Geworbenes und Außschuß / und ist also die Statt gegen 6. uhr Vormittag / den 27. Martii nebenst der Brucken / in ihrerMayst. gewalt bracht / Wie dann auch Oberndorff / Meydingen / Norendorff / Gablingen den Fuggerischen von Augsburg zugehörig / Ginßburg so Leopoldisch / Manheim /Lauingen und Memmingen und ander mehr Ort eingenommen worden. Den andern Ostertag / ist das erstmal wider Evangelisch in der Pfarrkirchen daselbsten / Predigt worden.
Haben also Ihr Königl. Maystät in Schweden durch die Gnade Hülff und Beystand deß Allerhöchsten / an gedachten Orten die Paß über die Thonau und in das gantz Bayrland / erlanget.
E N D E
Zu diesem Thema siehe auch:
- Die Statt Thonawerth sambt der schwedischen Belagerung 16. März 1632
- Thonauwerth