28.02.2018

Ein 3. Nationalpark für Bayern – Donau-Isar-Region

Zusammenfassung
Betrachtet man die Argumente für und wider einen Nationalpark Donau-Isar-Region genauer, so ist leicht festzustellen, dass objektiv gesehen eigentlich (fast) alles für diesen Nationalpark spricht. Ein  Nationalpark Donau-Isar-Region würde sich nicht nur positiv bei seiner klassischen Zielsetzung Natur- und Artenschutz auswirken, sondern ebenso  beim Klimaschutz und dem Hochwasserschutz. Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen werden unter dem Strich ganz klar positiv beurteilt.
Eine Einbeziehung des Donauwörther Stadtwaldes und des Spitalwaldes in die Nationalparkkulisse ist aufgrund des dann deutlich erhöhten Mehrwerts für Donauwörth und die Region anzustreben.

Gegen einen Nationalpark in der Donau-Isar-Region sprechen vor allem Vertreter von Einzelinteressen, wie Bauernverband, Jagdverband und Fischer.  Die Argumentation (oder Agitation) der Nationalparkgegner ist leider teilweise wenig sachlich und nicht bzw. nur teilweise korrekt. Teilweise beruft man sich auch auf in Auftrag gegebene “alternative Fakten” (siehe Röder-Gutachten). 

 

Einführung
Im Juli 2016 beschloss der bayerische Ministerrat auf seiner Klausurtagung  in St. Quirin, dass ein dritter Nationalpark in Bayern neben den beiden Nationalparken im Bayerischen Wald und im Berchtesgadener Land angestrebt wird. Die Umweltministerin Ulrike Scharf wurde daher beauftragt, die Möglichkeiten für einen dritten Nationalpark in Bayern umfassend zu prüfen.

Ministerratsbeschluss 26.-30.7.2016

Zur Diskussion standen insbesondere die möglichen Gebietskulissen
– Nationalpark Spessart
– Nationalpark Frankenwald
– Nationalpark Rhön
– Nationalpark Donauauen
Ein Nationalpark Steigerwald war zu diesem Zeitpunkt aus politischen Gründen bereits ausgeschlossen.

Nach dem Zwischenfazit in der Kabinettssitzung vom 18. Juli 2017 sind die Gebietskulissen Frankenwald und Spessart aus dem Verfahren ausgeschieden. Demnach wird nur noch bei den Gebietskulissen “Rhön” und “Donauauen” die Prüfung und der Dialog fortgesetzt.
Zu dem möglichen Nationalpark Donauauen heißt es: “Mit den Donauauen wird der Dialog zu einem Nationalpark fortgesetzt, weil die Auenbereiche zwischen Neuburg an der Donau und Ingolstadt eine einmalige, naturschutzfachlich besonders wertvolle Fluss- und Auenlandschaft darstellen.” Wie Informationen des Umweltministeriums zu entnehmen ist, werden dabei nicht nur die “Donauauen”, sondern auch weitere naturschutzfachlich geeignete Gebiete in Betracht gezogen (z.B. Donauwörther Stadtwald), so dass es durchaus auch mit erweiterter Gebietskulisse zu einem Nationalpark Donau-Isar-Region kommen könnte.
Weiter heißt es dazu seitens des Bayerischen Umweltministeriums: “Das Umweltministerium wird Gespräche mit verschiedenen Partnern, deren Flächen hierfür geeignet sind und die ein erstes Interesse an einer möglichen Beteiligung signalisiert haben, führen. Aufsetzend auf das Ergebnis dieser Gespräche wird das Umweltministerium den Dialog mit der Region fortsetzen.”

 

Gesammelte Fragen und Antworten zu den Auswirkungen eines Nationalparks in der Region

Die Ankündigung eines möglichen Nationalparks hat eine ganze Reihe von Fragen aufgeworfen. Seitens der betroffenen Landkreise Donau-Ries, und Neuburg-Schrobenhausen, sowie der Stadt Ingolstadt wurde ein umfangreicher Fragenkatalog erstellt und seitens der Staatsregierung beantwortet. Zudem gab es in unserem Landkreis u.a. eine Präsentation des Umweltministeriums im Umweltausschuss des Landkreises und für den Stadtrat der Stadt Donauwörth.

 

Pro und Contra
zu einem möglichen Nationalpark in der Region

Pro

Naturschutz und Artenvielfalt
Der amtliche Naturschutz und die Naturschutzverbände sind sich einig, dass Nationalparks ein großer Gewinn für Natur- und Artenschutz sind. Untermauert wird diese Aussage durch zahlreiche Erfahrungen und Untersuchungen.

“… Kommt man auf die anfängliche Frage zurück, ob denn die Stilllegung großer Gebiete, die vornehmlich aus Gründen des Naturschutzes erfolgt, dem Naturschutz tatsächlich auch dient, so kann die Frage anhand der angeführten Beispiele und Belege mit einem klaren Ja beantwortet werden.”
Fazit aus: Patricia Balcar: Artenvielfalt und Nationalpark? – Erkenntnisse aus der Naturwaldforschung; Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz; Forschungsbereich 6.3 „Ökologische Waldentwicklung“, Forschungsgruppe „Naturwaldreservate und Biodiversität”

Klimaschutz
“(…) Werden naturnahe Wälder nicht mehr bewirtschaftet, entwickeln sie sich in einen „reifen“ urwaldähnlichen Dauerzustand. Dieser Prozess dauert in den Laubwäldern Deutschlands vermutlich bis zu 200 Jahre. In einem urwaldähnlichen Dauerzustand hat der Wald zumindest bezüglich der Biomasse ein dynamisches Gleichgewicht zwischen Aufnahme und Freisetzung von CO2 erreicht. In Buchenurwäldern können sich dann bis zu 500 Tonnen Biomasse/Hektar ansammeln. Zu berücksichtigen ist zudem die zunehmende Speicherung von Kohlenstoff im Waldboden. Aufgrund regulär praktizierter Holznutzung findet sich heute in den meisten Wäldern Deutschlands nur ein Holzvorrat von 30-50 % eines Naturwaldes (Speich 2012). Die damit einhergehende geringere Kohlenstoff-Speicherung in Wirtschaftswäldern kann nur durch eine langjährige und effektive Nutzung der Holzprodukte außerhalb des Ökosystems ausgeglichen werden.
Eine Untersuchung im NLP Hainich verdeutlichte, dass der Nutzungsverzicht in Buchenwäldern zu einer deutlichen Zunahme der Kohlenstoff-Vorräte führt. Es zeigte sich, dass in den nicht bewirtschafteten Buchenwäldern des NLP Hainich die mittleren Gesamtkohlenstoffvorräte mit rund 353 t C/ha die bewirtschafteten Flächen um rund 100 t/ha übertreffen. In die Berechnung flossen die lebende Holzmasse, das Totholz, Streufall, organische Auflage und der Mineralboden mit ein (Mund 2004).
Jedes Holzprodukt bildet zwar auch externe Kohlenstoff-Speicher und das Substitutionspotential genutzter Wälder und ihrer Holzprodukte für den Klimaschutz ist durchaus anzuerkennen. Bei der Fichte ist die natürliche Verrottungszeit aber z.B. länger als die durchschnittliche Lebenszeit aller aus Fichtenholz hergestellten Produkte (…)”
Auszug aus www.bfn.de – Weitere Nationalparke für Deutschland?!; S. 12f

Hochwasserschutz
“(…) Insbesondere bei der Förderung oder Wiederherstellung des natürlichen Rückhalts in den Auwäldern sind weitreichende Synergien zwischen Hochwasservorsorge und Naturschutz zu erwarten. (…);
Auszug aus einer Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Fragenkatalog des Landkreises Donau-Ries, …, 27. September 2017

Der Bund Naturschutz hatte u.a. bereits 2014 im Rahmen der Flutpolderdiskussion ein Konzept vorgestellt, nach dem u.a. durch Reaktivierung der Auwälder mittels Deichrückverlegungen große Retentionsflächen gewonnen werden könnten und so Hochwasserereignissen entgegengewirkt werden kann (“Breitwasser statt Hochwasser”; Präsentation von Dr. Christine Margraf, u.a. am 11.02.2015 in Tapfheim).
Die Retentionswirkung von Auwäldern ist durch zahlreiche Studien und Erfahrungswerte bei Hochwasserereignissen belegt.

siehe dazu auch “Hochwasserschutz Aktionsprogramm 2020plus“:
“(…) Ein wichtiges Handlungsfeld mit Synergieeffekten ist der Hochwasserschutz an den
bayerischen Flüssen und Bächen. Flussufer und Auen, die als natürliche Wasserrückhalteflächen wirken, haben grundsätzlich ausgleichende Wirkung auf den Wasserhaushalt. Sie können auch den Abfluss von kleinen Hochwasserwellen verzögern und abmildern und sind für die Widerstandsfähigkeit des gesamten Gewässersystems bedeutend. (…) ”
und
“(…) Begradigte Flüsse lassen Hochwasser gefährlich schnell ablaufen. Verläuft ein Fluss wieder natürlich, bewegen sich die Wassermassen langsamer flussabwärts – die Unterlieger gewinnen wertvolle Zeit. Der Abfluss lässt sich allerdings nur dann deutlich
verzögern, wenn große Teile der Aue wieder reaktiviert werden können, was wegen der Siedlungen oft nicht mehr möglich ist (…)” (Seite 20 )

Grundsätzlich können Deichrückverlegungen natürlich auch ohne bzw. außerhalb eines Nationalparks stattfinden, so wie es im Hochwasserschutz Aktionsprogramm 2020plus vorgesehen ist. Fraglich ist jedoch, ob ohne Nationalpark die Deichrückverlegungen bei gleichzeitiger Errichtung der Flutpolder tatsächlich noch (oberste) Priorität haben und in gleichem Ausmaß stattfinden würden. Während Flutpolder allerdings nur bei Extremhochwasser zum Einsatz kommen, würden dagegen reaktivierte Auwälder die Auswirkungen von jedem Hochwasser mildern.

Wirtschaft
Wie bei allen anderen Nationalparks in Deutschland, so wird auch einem 3. bayerischen Nationalpark eine in der Summe nicht zu unterschätzende positive wirtschaftliche Wirkung vorausgesagt. Nach der vom Umweltministerium  beauftragten Untersuchung „Sozioökonomische Evaluierung möglicher Nationalparkregionen“ (Universität Würzburg), wird der Region „Donauwälder“ (Gebietskulisse vom 03.04.2017) jährlich ein Zusatzeinkommen von 7,1 Millionen Euro prognostiziert .
Auch wenn sich diese Summe aufgrund der Topographie dieses Nationalparks entsprechend verteilen würde, so könnten u.U. doch Teile des Landkreises Donau-Ries verstärkt profitieren. Inbesondere bei Einbeziehen des Donauwörther Stadtwaldes in die Gebietskulisse des Nationalparkes, würden aufgrund der dann vorhandenen “Bindegliedfunktion” zum Geopark Ries, weitere Synergieeffekte entstehen.

Zudem ist ein Nationalpark gerade in einer wirtschaftlich starken Region ein ganz wichtiger weicher Standortfaktor, der sich entscheidend bei der Gewinnnung von qualifizierten Arbeitskräften auswirken kann (Wertschätzung von attraktivem Umfeld). So heißt es z.B. in einer Stellungnahme der Firma INTEWO (zu einem Nationalpark Teutoburger Wald/Senne im Rahmen der öffentlichen Anhörung im NRW-Landtag): “(…) Ein Nationalpark steigert den Wert der Region, (…) und unterstützt die  (…) ansässigen Global Player bei der Anwerbung von jungen Fach- und Führungskräften. (…) INTEWO ist ein vitales Beispiel für ein regionales Unternehmen, das sich bewusst (…) für eine zukünftige Nationalparkregion entschieden hat. Nicht nur Unternehmen der Umwelt- oder Tourismusbranche bietet eine Nationalparkregion ideale Voraussetzungen für Gründung und zukünftige Expansion. Die vielen technologisch spezialisierten Unternehmen (…) werden zukünftig durch die Fülle an weichen Standortfaktoren einer Nationalparkregion profitieren. (…) Ein Nationalpark trägt dazu bei, nachhaltige Regionalentwicklung mit globaler Verantwortung zu kombinieren und ein attraktives und erfolgsversprechendes Umfeld für wirtschaftliche Entwicklung und als Lebensraum für die zukünftigen Generationen zu entwickeln.”

zum Thema “Nationalpark und wirtschaftliche Auswirkungen” siehe auch:

Zusätzliche Chance für die Region Donauwörth
Auf den ersten Blick wäre Donauwörth bei der derzeit vorgestellten Gebietskulisse eines “Nationalpark Donau-Isar-Region” etwas im Abseits, da auf den vorgestellten Karten der Nationalpark stromaufwärts nur bis in den Raum Marxheim eingezeichnet ist.

Auf der Präsentation vom 7.11.2018 erfuhr der Donauwörther Stadtrat allerdings, dass seitens des Ministeriums grundsätzlich ein hohes Interesse daran besteht, mit der Stadt über eine mögliche Einbeziehung des Stadtwaldes und des Spitalwaldes (ggf.auch nur Teilflächen) Verhandlungen aufzunehmen. Fachlich begründet sich dieses Interesse in der hohen naturschutzfachlichen Eignung, u.a. aufgrund des hochwertigen Waldbestandes einschließlich alter Eichenbestände sowie der bayernweit herausragenden Fledermauspopulation. Lt. Ministerium bestünde daher  u.a. die interessante Möglichkeit “wertgleich gegen Staatswald zu tauschen”.

Die angrenzenden Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes Donauwörth könnten wohl auch in einen Nationalpark mit einbezogen werden. Aufgrund ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung gehören 149 Hektar zur dritten Tranche des Nationalen Naturerbes, die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 28.06.17 gebilligt wurde. Die Naturerbefläche ist aus der Nutzung genommen und wird von Bundesforst gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz betreut. 

Bei einem “Stadtwald als Teil des Nationalparks” wäre Donauwörth nicht mehr nur in der Peripherie des Nationalparks, sondern würde direkt an einen bedeutenden Teil angrenzen, woraus sich speziell für Donauwörth weitere Chancen eröffnen könnten.  Denkbar wären in diesem Fall auch Einrichtungen des Nationalparks direkt in Donauwörth bzw. dem Stadtwald, wie z.B. Nationalparkverwaltung, Besucherzentrum, Baumwipfelpfad usw..  Es käme weiterer Mehrwert durch zusätzliche Angebote, z.B. in der Umweltbildung. Der Unterhalt eines/des Wander- und Radwegenetz wäre durch Nationalparkverwaltung gewährleistet. Kommune und Vereine (z.B. Alpenverein mit Edelweißweg) würden auf diese Weise entlastet.
Mit einem, im Austauschverfahren erhaltenen, “Neuer Stadtwald” ergäben sich dazu weitere neue Entwicklungsmöglichkeiten für Forst und Stadt.

Voraussetzung dafür wäre allerdings – neben der Entstehung des Nationalparks selbst – entsprechende Willensbekundungen der Stadt Donauwörth und ein gewisses Maß an Verhandlungsgeschick.
Damit es aber überhaupt soweit kommen kann, sollte die Donauwörther Bürgerschaft sich deutlich für einen Nationalpark vor ihrer Toren aussprechen!

Kein Problem mit dem heutigen Stadtwald als Teil des Nationalparks sieht jedenfalls  die Vorstandschaft des auch im Stadtwald aktiven Deutscher Alpenverein Sektion Donauwörth e.V. (Edelweißweg, Langlaufloipe). Hier werden vor allem die positiven Synergieeffekte gesehen, die sich zweifellos auch für den mit ca. 3300 Mitgliedern größten Donauwörther Vereins ergeben würden.

 

 

Contra

Natürlich gibt es wie bei Allem nicht nur Befürworter und Vorteile für alle. Dass z.B. die Holzwirtschaft einen (wenn auch nur eher geringen) Preisanstieg ihres Rohstoffes Holz befürchtet, sowie Jäger und Fischer (zumindest mittel- bis langfristig) Veränderungen befürchten, ist durchaus nachvollziehbar. 
Verschiedene Verbände (bayerische Papierverbände, Familienbetriebe Land und Forst Bayern, Waldbesitzerverband und  Bayerischer Bauernverband) haben gemeinsam ein  “Gutachten” erstellen lassen und präsentiert. Laut diesem “Gutachten” der Nationalparkgegner hätte ein dritter Nationalpark negative Folgen für das Klima, die Regionalentwicklung, die Versorgung mit Holz und die Investitionen im Bereich Bioökonomie. Naturschutz und Tourismus könne man ohne Nationalpark besser fördern.

Prof. Dr. Hubert Röder/Dipl. Holzwirt Axel Jentsch: Auswirkungen eines möglichen 3. Nationalparks in den Donau-Auen auf die Forst- und Holzwirtschaft und den Klimaschutz in Bayern, Oktober 2017

Kritische Betrachtung des Contra-Nationalpark-Gutachtes
Die Initiative “Pro Nationalpark Rhön” hat das sog. “Röder-Gutachten”, den darin enthaltenen Thesen und deren Herleitung genauer betrachtet und sich damit kritisch auseinandergesetzt:
“Es war vorhersehbar, dass Prof. Dr. Hubert Röder, Professor der Betriebswirtschaftslehre und Sprecher der Cluster-Initiative Forst und Holz Bayern der Einrichtung eines Nationalparks in der Rhön nicht das Wort reden würde.  Zu weit entfernt ist dazu sein Fachgebiet „Betriebswirtschaftslehre“ von den wirklichen Auswahlkriterien für einen Nationalpark, zu eng sind dafür seine Verbindungen zur Holzwirtschaft. Nicht vorhersehbar war allerdings, welche gravierenden Mängel und populistischen Ansätze der Vortrag enthält.” Die Stellungnahme zum “Röder-Gutachten” in zwei Teilen:
Teil 1: Polemisch – Populistisch – Problematisch
Teil 2: Ein Vortrag von unglaublicher Dreistigkeit

Größe und Topographie
Häufig genannte Argumente gegen einen “Auen-Nationalpark” sind “zu klein” und “schmaler Streifen”.
Besonders gerne wird als KO-Kriterium eine Nationalpark-Mindestgröße von 10000 ha genannt. Zur konkreten Größe eines Nationalparks gibt es im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) keine rechtsverbindlichen Vorgaben. Im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG)heißt es:”Nationalparke sollen ergänzend zu § 24 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eine Mindestfläche von 10 000 ha haben.” Eine “Mindestgröße” ist demnach rechtlich de facto nicht vorgegeben. Tatsächlich liegen von den 16 deutschen Nationalparks 4 unter der 10000-ha-Marke, der Nationalpark Sächsische Schweiz mit 9350 ha, der Nationalpark Hainich mit 7513 ha, der Nationalpark Kellerwald-Edersee mit 5738 ha und der Nationalpark Jasmund mit nur 3070 ha. International gesehen gibt es sogar “Nationalparkzwerge”, wie z.B. den Scone-Mountain-Nationalpark in Australien mit 78 ha.
Dass ein Nationalpark mit sehr hohem Auwaldanteil  topografisch gesehen ein schmales Band ist, ist zwangsläufig durch die Natur vorgegeben und macht diesen Naturraum in keiner Weise weniger schützenswert.

Zum Vergleich: Der österreichische Nationalpark Donau-Auen hat eine Fläche von ca. 9300 ha und eine maximale Breite von knapp 4 km.

Privat- und Kommunalwald (Vorwurf “Enteignung”)
Zum Teil wird  so getan, als ob private Wälder gegen den Willen der Eigentümer Teil des geplanten Nationalparks sein würden/könnten. Auf diese Weise wird Stimmung bei Waldbesitzern gegen den Nationalpark gemacht (www.agrarheute.com – Nationalpark – Wir wollen nicht die Lackierten sein).
Diese Befürchtungen sind lt. der bayerischen Staatsregierung gänzlich unbegründet. Die bayerische Staatsregierung betonte von Anfang an: “(…) Für einen dritten Nationalpark kommen vorwiegend staatliche Flächen in Betracht wie z. B. Staatswälder oder staatliche Gewässer. (…)  Die Einbeziehung von Kommunal- oder Privatwäldern erfolgt nur im Einvernehmen mit den jeweiligen Eigentümern. (…)”
Auszug aus einer Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Fragenkatalog des Landkreises Donau-Ries, …, 27. September 2017
Tatsächlich bietet ein Nationalpark auch für  Waldbesitzer ein u.U. sehr attraktives Angebot: “(…) Für einen Dritten Nationalpark werden keine Privat- oder Kommunalwaldflächen vorgesehen, wenn kein Einvernehmen des Eigentümers vorliegt. Optional können private Flächen also aufgenommen werden, wenn dies von den Grundstückseigentümern ausdrücklich gewünscht wird. Waldgenossenschaften oder Privatwaldbesitzer, die ggf. Wald in die Nationalparkkulisse einbringen, würde dafür eine Gegenleistung angeboten. Welche Option – finanzielle Entschädigung oder Tauschflächen – vom jeweiligen Eigentümer bevorzugt wird, werden künftige Verhandlungen hierzu zeigen. Grundsätzlich sind beide Möglichkeiten gegeben. (…)”
Auszug aus Antwort zu Frage A17 (Seite 7) des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Fragenkatalog des Landkreises Donau-Ries, …, 27. September 2017

Holzwirtschaft und Nutzungsrechte
“(…) wird schrittweise ein gewisses Holzvolumen für eine handwerkliche oder industrielle Nutzung nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Versorgung der regionalen holzbe- und verarbeitenden Betriebe ist dadurch jedoch nicht eingeschränkt. (…) Bestehende Nutzungsrechte werden durch einen Nationalpark nicht beeinträchtigt. (…)
Auszug aus einer Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Fragenkatalog des Landkreises Donau-Ries, …, 27. September 2017

Jagd
“In allen terrestrischen deutschen Nationalparken wird Schalenwildmanagement betrieben. Eine an jagdlichen Kriterien und Interessen ausgerichtete jagdliche Bewirtschaftung von Revierflächen wird in einem Nationalpark jedoch generell durch ein in der Verantwortung der Nationalparkverwaltung stehendes Wildtiermanagement ersetzt. Darüber hinaus ist ein zentrales Ziel des Wildtiermanagements die Vermeidung nicht vertretbarer negativer Auswirkungen auf die angrenzende Kulturlandschaft. Beim Wildtiermanagement können auch private Jäger integriert werden. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt kann aufgrund der engen Verzahnung mit Kulturlandschaft festgehalten werden, dass auf einem deutlich überwiegenden Teil der Nationalparkfläche dauerhaft Schalenwild in Form eines maßgeschneiderten Wildtiermanagements bejagt werden muss.”
Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Fragenkatalog des Landkreises Donau-Ries, …, 27. September 2017

Fischerei
“(…) Bestehende Fischereirechte bleiben selbstverständlich auch innerhalb eines Nationalparks erhalten. Landschaftlichen und sonstigen regionalen Besonderheiten (z.B. Nutzungsrechte, Holzrechte, Fischereirechte) können im Rahmen der Ausgestaltung der Verordnung Rechnung getragen werden. Bei der Fischerei sind z.B. Zonierungskonzepte für die fischereiliche Nutzung denkbar. Auch bei der Abgrenzung des Gebiets können diesen Interessen Rechnung getragen werden. (…)”
Auszug aus einer Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Fragenkatalog des Landkreises Donau-Ries, …, 27. September 2017

 

 

________________________________________________________________________________________________

weitere Infos:

und