11.01.2017
Das Bürgerspital in Donauwörth wird derzeit (Stand 2017) durch die Spitalstiftung Donauwörth betrieben. Diese wird durch die Stadt Donauwörth verwaltet. Das zuständige und beschließende Gremium seitens der Stadträte ist der Spitalausschuss, der von der Besetzung her dem Haupt- und Finanzausschuss entspricht.
Lt. Donauwörth 40 besteht die Spitalstiftung bereits seit 1420, d.h. sie besteht seit fast 600 Jahren. Allerdings wird es für die Spitalstiftung Donauwörth zunehmend schwieriger diese Aufgabe im erforderlichen Rahmen eigenständig wirtschaftlich zu erfüllen. Das Stiftungsvermögen besteht aus reichlich Immobilienvermögen, wie verschiedene Gebäude, Felder und Wälder. Die Erträge des Stiftungsvermögens dienen dem Stiftungszweck. Um die Nachhaltigkeit im Sinne der Stifter zu erhalten, muss das Stiftungsvermögen selbst erhalten werden und darf nicht für den laufenden Betrieb „verbraucht“ werden. Auch müssen aus den Erträgen der Stiftung die Immobilien selbst (wie Gebäude und Wälder) intakt gehalten werden. Nur die darüber hinaus gehenden Erträge stehen für den eigentlichen Stiftungszweck, wie Altenpflege, Armenspeisung usw. zur Verfügung.
In der Vergangenheit wurde der Gedanke der Nachhaltigkeit leider nicht immer konsequent verfolgt. Wiederholt wurden für den Unterhalt der Gebäude benötigte Mittel „zweckentfremdet“ um Betriebsdefizite des Bürgerspitals auszugleichen. Teilweise wurden zu diesem Zweck auch Immobilien verkauft. Auch die Modernisierung von 1978-1987 wurde teilweise auf die Weise finanziert. Eine Immobilie der Spitalstiftung (das Armenhaus in der Pflegstraße) steht leer, nachdem erst lange der Unterhalt vernachlässigt wurde und dann das Geld für die Sanierung fehlte.
Nach aktuellen Verlautbarungen stehen für die Altenpflegeeinrichtung der Spitalstiftung nun wieder größere Investitionen an. Schon 2013 hieß es, das umfangreiche Umbaumaßnahmen fällig seien (DZ vom 8.8.2013). Die Ende 2016 vorgestellte Untersuchung bestätigte nun die Notwendigkeit umfangreicher baulicher Maßnahmen und verweist auf gestiegene gesetzliche Anforderungen. Aufgrund des nötigen Ausmaßes und der baulichen Gegebenheiten sei sogar ein Neubau zweckmäßiger als ein Umbau (DZ vom 10.12.2016).
Klar ist jedoch von vornherein, dass die dafür anfallenden Kosten keinesfalls durch die Erträge des Vermögens der Spitalstiftung gedeckt werden könnten.
Möglichkeit „gKU Bürgerspital Donauwörth“:
Der Aufgabenbereich „Einrichtungen der Altenpflege“ zählt bei den Gemeinden zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben, bei den Landkreisen dagegen zu den Pflichtaufgaben (Landkreisordnung, Artikel 51, Abs. 2 und Art. 71 AGSG). Der Landkreis Donau-Ries nimmt diese Aufgabe bereits in verschiedenen Kommunen wahr. So sind „…seit 2008 … die vier Seniorenheime in Nördlingen, Rain am Lech, Wemding und Monheim sowie die drei Kliniken im Landkreis Donau-Ries zum „gemeinsamen Kommunalunternehmen Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime“ (gKU) zusammengeschlossen. Unter dem Dach des gKU ist für alle Generationen bestens gesorgt: mit der Kraft eines großen Unternehmens im Rücken, bleibt man vor Ort nah am Menschen…“[1]
Bei einem Betrieb des Bürgerspitals als Teil des „gemeinsamen Kommunalunternehmen Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime“ (gKU) könnten die Synergieeffekte eines größeren Unternehmens genutzt werden. Zudem würde das bestehende wirtschaftliche Risiko durch den Betrieb der Altenpflegeeinrichtung auf viele Schultern verteilt.
Ziel sollte daher sein:
- Die Stadt Donauwörth strebt den Betrieb des Bürgerspitals als “gemeinsames Kommunalunternehmen” (gKU) an.
- Die Spitalstiftung Donauwörth unterstützt entsprechend dem Stiftungszweck und unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit den Betrieb des „gkU Bürgerspital“ im Rahmen ihrer o.g. Möglichkeiten.
- Die Entscheidung Neubau und Standort sollte bei einem Ziel “gkU Bürgerspital” vom zukünftig zuständigen Gremium gefällt werden.
[1] http://www.donkliniken.de/index.php/donkliniken/gKU-Unternehmen/gKU-Das-gemeinsame-Kommunalunternehmen